Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückzahlungsbegrenzung BAFöG - Gleichbehandlungsgesetz
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückzahlungsbegrenzung BAFöG - Gleichbehandlungsgesetz

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
M-K-B
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 22:13    Titel: Rückzahlungsbegrenzung BAFöG - Gleichbehandlungsgesetz Antworten mit Zitat

Staatsdarlehen, die für Ausbildungsabschnitte gewährt werden, die nach dem 28.2.2001 begonnen haben, müssen nur bis zu einem Gesamtbetrag von 10.000 EURO zurückgezahlt werden.

Dies ist für mich eine soziale Vergünstigung gegenüber einer Person in vergleichbarer Situation die vor dem 28.02.2001 begonnen hat. Könnte eine Person, die vor dem 28.02.2001 ihr Studium aufgenommen hatte sich nicht auf das Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz berufen.

Handelt es sich hier um eine unmittelbare Benachteiligung nach dem AGG?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 27.12.06, 23:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wie genau willst du das hier:

§ 1 Ziel des Gesetzes

Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.


unterbringen?

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 01:49    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Benachteiligung wegen des Alters ist wohl eher zufällig oder höchstens statistisch:

Wann wer ein Studium aufnimmt, bleibt ja ihm überlassen. Der eine fängt mit 18 an, der andere mit 29. HIer wäre dann der Jüngere benachteiligt.Wäre dann eine Verbesserung für neue Studenten eine Benachteiligung wegen des Alters (hier des Jüngeren, der später mit dem Studium begann?).

Gehalten ist der Gesetzgeber, einen Vertrauensschutz zu wahren. Wer also vor dem dem 28.2.2001 zu studieren begann, sollte darauf vertrauen können, dass sich nicht mitten im Studium etwas für ihn verschlechtert, womit er zu Beginn nicht rechnen konnte.

Nun verschlechtert sich aber gar nichts für ihn. Es verbessert sich lediglich etwas für die Studenten, die später anfingen. Ein Vertrauen wurde mithin nicht enttäuscht. Höchstens eine Hoffnung auf Verbesserungen.

Falls die überhaupt berechtigt war. Gruß aus Berlin, Gerd
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
M-K-B
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

Mit dem Vertrauensschutz sehe ich ein. Wie sieht dies jedoch bei der Umgekehrten sache aus. Wie z. B. beim Kindergeld: Für Kinder ab Geburtsjahrgang 1983 wird Kindergeld nur noch bis zur Vollendung des 25. und nicht mehr bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt. Für den Geburtsjahrgang 1982 gilt das 26. Lebensjahr. Reicht da auch so ne kurze Übergangzeit. Ich hätte ja damals bis zum 27. bekommen können. Aber die Eltern der Jahrgänge 1984 z.B. können das damalige Vertrauen ja nicht mehr ins Kindergeld setzen.

Was ich eigentlich wissen möchte ist wie der Gesetzgeber mit seinem eigenem AGG umgeht?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 14:33    Titel: Antworten mit Zitat

M-K-B hat folgendes geschrieben::


Was ich eigentlich wissen möchte ist wie der Gesetzgeber mit seinem eigenem AGG umgeht?


Na ja das Problem wäre ja dann, dass man praktisch kein Gesetz mehr ändern könnte, alle die danach kommen fühlen sich diskriminiert weil die anderen früher es besser hatten. Das ist doch nicht der Sinn des AGG.
Auch die Altersgrenze für die Rente könnte man nach deiner Logik ja erst heraufsetzen für Kinder die Heute geboren werden, weil die Eltern ja darauf vertrauen, dass ihr Kind mal mit 65 in Rente gehen kann und wohl nur deshalb Kinder in die Welt setzen oder wie?

MfG
Matthias
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
M-K-B
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.12.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, so ist es halt. Im Sozialrecht gibt es ja einige dieser Änderungen zur Zeit und auch in der Zukunft. Nun ist es aber doch so, ein Gesetz hat seine Gültigkeit und kann doch einfach mal nicht Anwendung finden. Einfach so wie es passt. Bei der Rente, Kindergeld ... kann man dann einfach sagen es dient dem Schutz der sozialen Gemeinschaft und der sozialen Gesellschaft.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 15:06    Titel: Antworten mit Zitat

M-K-B schrieb
Zitat:
Im Sozialrecht gibt es ja einige dieser Änderungen zur Zeit und auch in der Zukunft. Nun ist es aber doch so, ein Gesetz hat seine Gültigkeit und kann doch einfach mal nicht Anwendung finden. Einfach so wie es passt. Bei der Rente, Kindergeld ... kann man dann einfach sagen es dient dem Schutz der sozialen Gemeinschaft und der sozialen Gesellschaft.


Ich steuere mal zwei weitere Beispiele bei:

Allein das SGB II (Grundsicherung für Arbeitssuchende) - Hartz IV - ist in diesem Jahr 3 mal verändert worden. Ich denke gerade an den Auszug der u25-jährigen, die ab dem 01.04.2006 die Zusicherung der ARGE brauchen, wenn sie von Zuhause ausziehen wollen. Auch hier hat der Gesetzgeber - je nach politischen Willen und Kassenlage der öffentlichen Haushalte - laufend das Gesetz geändert.

Und da ja bald Sylvester ist, ein kleiner Hinweis auf eine weitere bevorstehende Änderung:
Am 01.01.2007 wird das bisherige Erziehungsgeld in 2 Jahren auslaufen. Für ab 01.01.2007 geborene Kinder gibt es dann kein Erziehungsgeld mehr, sondern das neue Elterngeld.

Aber all dies hat in der Tat nichts mit dem AGG zu tun.

Interessant könnte dies vielleicht verfassungsrechtlich sein. - *Denke gerade an Gleichbehandlungsgrundsatz* - Winken - aber hier scheint das Eis sehr dünn zu sein, daher bleibe ich mal lieber am sicheren Ufer. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Renten- u. Sozialrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.