Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Mal gelernt und doch vergessen...mir schwebt da noch was im Kopf herum, dass eine Kündigungsfrist verkürzt werden kann, wenn ein berufsbedingter Umzug in eine andere Stadt nötig ist? Ist das richtig Kann mir da vielleicht jemand weiterhelfen?
Nach der Verkürzung der Kündigungsfristen für den Mieter auf allgemein 3 Monate gibt es nicht einmal mehr den seligen §570 BGB ( wars der noch?), den alten Beamtenparagraph.
Da ist also nicht viel zu wollen ausser schnell zu kündigen falls es zeitlich eng wird.
Hilfreich ist es gelegentlich, sich selbst um Nachmieter zu kümmern. _________________ Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
War die Antwort nützlich? Ein kurzes Klick oder "Danke" wäre schön.
Wenn der Ortswechsel nicht vom Mieter ausgelöst wurde, also der Chef ihn versetzt hat kann er einen Anspruch auf vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag gegen Nachmieterstellung haben. Allerdings wird dies wohl eher nur bei einen Mietvertrag sein der über eine Mindestlaufzeit verfügt die noch läuft oder aber einen Zeitmietvertrag. Denn die Gerichte sehen 3 Monate Kündigungsfrist nicht als unzumutbare Härte an.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.