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rechtssichere Dokumentation

 
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lotusblume
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Anmeldungsdatum: 27.11.2005
Beiträge: 164

BeitragVerfasst am: 15.12.06, 17:29    Titel: rechtssichere Dokumentation Antworten mit Zitat

Elektrische Anlagen und Geräte müssen regelmässig übeprüft werden.
Die BG sagt zB dass die Prüfung auf Verlangen dokumentiert werden muss.

So kann die Elektrofachkraft (Meister, Geselle, Ing) nachweisen das sie einwandfrei gearbeitet hat. (Quasi als Entlastung im Schadensfall).

Die meisten von uns verwenden Prüfgeräte wo die gemessenen Werte als Dateien gespeichert werden. Wie wir alle wissen sind diese auch zu manipulieren.

In einer Diskussion kam dann der Begriff "rechtssichere Dokumentation" auf.

Wie sieht so etwas aus, was ist damit gemeint und wie können wir dies umsetzen?

Danke
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 10:33    Titel: Re: rechtssichere Dokumentation Antworten mit Zitat

lotusblume hat folgendes geschrieben::
Die meisten von uns verwenden Prüfgeräte wo die gemessenen Werte als Dateien gespeichert werden. Wie wir alle wissen sind diese auch zu manipulieren.

Die meisten von uns setzen auch ab und zu ein Komma, damit der Text besser lesbar ist.

Aber Spaß beseite: Von welcher Art der Dokumentation sprechen Sie? Was soll dokumentiert werden?
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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