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Verfasst am: 28.12.06, 12:37 Titel: Kündigung nach Kripo-Einsatz
Ich behme an, dass es kein Kündigungsgrund ist wenn einem Mieter im Rahmen einer Durchsuchung die Wohnungstür von der Kripo eingetreten wird ?? Es gilt ja die Unschuldsvermutung.
Gibt es für einen Vermieter in diesem Fall irgendeine Handhabe ? Ob es zu einer Verurteilung kommt, bekommt er ja normalerweise auch gar nicht mit.
Wenn der Mieter sich nichts zuschulde hat kommen lassen, so ist es kein Kündigungsgrund. Allerdings muß irgendjemand für die Reparatur oder gar eine neue Tür aufkommen...
Solange es nur vermutlich ist wird da nicht wirklich was machen sein. Der VM ist der Dumme, denn er kann nichts machen und seine anderen Mieter werden vermutlich das weite Suchen.
Die eine Sache ist natürlich die eingetretene Tür: Ich würde mal bei der Kripo nachfragen, wer für den Schaden aufkommt. Irgendjemand muss ja haftbar sein, sicher nicht der VM
Die andere Sache ist die Kündigung und die muss man wohl losgelöst von dem Schaden sehen: Solange pünktlich die Miete kommt und keine Beschwerden von Mitmietern kommen, sehe ich keinen Kündigungsgrund.
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