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Verfasst am: 28.12.06, 15:20 Titel: Servicepauschale für die Garantieabwicklung beim Hersteller
Hallo,
folgender Sachverhalt ist mir nicht ganz klar?
Ein Kunden kauft im Onlineversandhandel ein Mobilfunktelefon welches erst nach 14 Monaten einen Sachmangel aufweist bzw. kaputt geht. Darf ein Onlinehändler bei einem Fall von Gewährleistung (bzw. bei einem auftretenden Sachmangel nach 14 Monaten) seinem Kunden weitere Kosten zuzumuten? Die darauf berufen dass der Onlinehändler im Auftrag des Kunden die Garantieabwicklung über den Hersteller durchführt und quasie dafür die Serviceleistung seinem Kunden in Rechnung stellt?
Wer muss nun welche Kosten übernemmen?
Gruß Schnabel
Zuletzt bearbeitet von schnabel69 am 28.12.06, 16:45, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 28.12.06, 16:22 Titel: Re: Servicepauschale für die Garantieabwicklung beim Herstel
schnabel69 hat folgendes geschrieben::
Habe ich ein Anrecht darauf das mein Onlinehändler Rückversandkosten auch noch nach 14 Monaten trägt.
Bei nachweislichen Anfangsmängeln (meistens) ja.
Zitat:
Meins Wissen gilt das Recht nur in den ersten 6 Monaten und danach muß ich selbst zahlen.
Der Inhalt der gesetzlichen Ansprüche bleibt nach 6 Monaten identisch - es bleibt anschließend "nur" wieder dabei, daß die Beweislast für Anfangsmängel wie üblich beim Käufer liegt.
Zitat:
Der Hersteller gibt 24 Herstellergarantie und ich bekomme 24 Monate gesetzliche vorgeschriebene Gewährleistung. Da in meinem Fall der Sachmangel nicht unmittelbar nach der Übergabe (bzw. innerhalb der ersten 6 Monaten) aufgetreten ist sondern erst nach 14 Monaten, habe ich dann immer noch Anrecht auf einen kostenlosen Rückversand und einer kostenloesen Repartatur?
Denn die Garantie ist eine freiwillige Vereinbarrung vom Hersteller, darf mein Onlinehändler mir die Garantieabwicklung als Dienstleistung in Form einer Servicepauschale nach den ersen 6 Monaten in Rechnung stellen?
Bei gesetzlichen Ansprüchen aus (nachweislichen) Anfangsmängeln: nein.
Ansonsten: je nach Vereinbarung/Garantiebestimmungen
Zitat:
Darf mein Onlinehändler überhaupt im Fall von Gewährleistung (Sachmangel nach 14 Monaten) Kosten zumuten?
Bei gesetzlichen Ansprüchen aus (nachgewiesener) Anfangsmangelhaftigkeit: Nein.
Zitat:
Ist mein Händler überhaupt dazu verpflichtet grundsätzlich die Garantieabwicklung durchzuführen
Bei freiwilliger Garantie: siehe Garantiebestimmung
Bei gesetzlichen Nacherfüllungsansprüchen: ja.
Zitat:
oder darf man mich auch auf den Hersteller verweisen?
Bei Ansprüchen aus freiwilliger Hersteller-Garantie: ja (siehe Garantiebestimmungen).
Gesetzliche Nacherfüllungsleistungen kann der Verkäufer (auf seine Kosten) von Dritten (Hersteller, Importeur, Servicebetrieb) erfüllen lassen.
Zitat:
Wie sieht die Rechtsgrundlage bei Elektronikartikeln genau aus?
Es dürften "normale" bewegliche Sachen sein, für deren Kauf durch Verbraucher die "normalen" Vorschriften zum Verbauchsgüterkauf gelten.
ich mußte leider meine Text ändern so zumindestens wollte es der "Holzschuher".
Den Kommentar hätten sie sich sparen können, ,
Zitat:
Eine Frage wo muß die Garantiebestimmung stehen oder zu finden sein?
Bei den Unterlagen des Gerätes.
Zitat:
Wer bezahlt die Rückversandkosten zum Onlinehändler?
BuGeHof Beitrag richtig lesen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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