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Mündlicher Vertrag mit einem ehemaligen Freund

 
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MarcR85
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 28.12.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 19:06    Titel: Mündlicher Vertrag mit einem ehemaligen Freund Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat seinem ehm. besten Freund B 200€ für die Mietcaution geliehen. Die Freundin von Person A, Person C, hat alles mitgekriegt.
A hat B das Geld nur aus einem Grund geliehen, nämlich weil B hoch und heilig versprochen hat, das Geld zurückzuzahlen. A und B waren ja auch lange beste Freunde.

Da B Arbeitslos war, fiel ihm es schwer, die 200€ in monatlichen50€ Raten zu zahlen. A lies sich hinhalten.

Person A ließ auch mal seine X-Box bei B in der Wohnung liegen, dann zog Person B aus der Wohnung aus und die X-Box hat er mit zu seiner Mutter genommen.

Kurz drauf, leihte sich Person B auch das Fahrrad von Person A wie oftmals davor schon aus.
Nur diesmal brachte Person B das Fahrrad nicht mehr mit. Weil Person A viel auf Arbeit ist und sonst die Zeit mit seiner Freundin C Zeit verbringt, hat er auch nicht mehr so Kontakt mit Person B. Deshalb versuchte Person A auf telefonischen Weg und per SMS Person B zu erreichen. Jedoch nie mit Erfolg.

Wenns sein muss, möchte Person A mit rechtlichen Schritte vorgehen.

Leider liegt hier nur ein mündlicher Vertrag vor. Jedoch hat Person A einen Zeuge, seine Freundin Person C.

Welche Chancen hat Person A hier gegen Person B vorzugehen?

Danke im vorraus!

Marc


Zuletzt bearbeitet von MarcR85 am 28.12.06, 23:47, insgesamt 1-mal bearbeitet
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asphaltsurfer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 2023
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 28.12.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte die Forenregeln lesen und den Beitrag via edit-button entsprechend ändern. Sonst nix Antwort Smilie .
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein Kreditvertrag kann auch mündlich geschlossen werden. Gemäß Sachverhalt ist dies hier auch geschehen.

Vereinbart scheint nach dem Sachverhalt ein zinsloses Darlehen über 200 €, dass in 4 Raten á 50 Euro zurückgezahlt wird.

Wenn die Raten nicht erbracht werden, besteht eine fällige Forderung von A an B in Höhe der jeweils nicht gezahlten Raten. Diese könnte A gerichtlich geltend machen. Es ergeben sich nur 2 Probleme:

- A ist Beweispflichtig, dass die Forderung besteht
- Wenn B nix hat, führen die Kosten von Gericht, Gerichtsvollzieher etc (die A erst einmal vorlegen muss) zu einer weiteren Erhöhung des Schadens.

Ebenfalls ist B verpflichtet, Fahrad und X-Box zurückzugeben.
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