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A hat im Mai eine neue KFZ Versicherung bei Unternehmen X abgeschlossen.
Im Oktober hat er ein neues Angebot von Versicherung Z erhalten und möchte dieses in Anspruch nehmen.
A hat von Versicherung X aber Ablehnung von Kündigung wegen Preiserhöhung erhalten.
Also will Versicherung X den neuen Kunden nicht wechseln lassen.
Meine Frage ist ob A noch andere Möglichkeiten hat die Versicherung zu wechseln.
Meine Frage ist ob A noch andere Möglichkeiten hat die Versicherung zu wechseln.
M.E. gibt es nach Schadensfällen ein Sonderkündigungsrecht. A könnte also einen Unfall verursachen und anschließend seiner Versicherung kündigen. Außerdem könnte A sein Auto verkaufen und ein neues kaufen, welches er dann nicht mehr bei der alten Versicherung anmelden müßte.
Inwieweit diese Möglichkeiten mit der wohl vorhandenen Geiz-ist-Geil-Mentalität in Übereinstimmung gebracht werden können, sei dahingestellt. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
M.E. gibt es nach Schadensfällen ein Sonderkündigungsrecht.
Richtig!
Biber hat folgendes geschrieben::
A könnte also einen Unfall verursachen und anschließend seiner Versicherung kündigen.
Vorsatz... 5000,- muss der Fahrer dann zahlen + die Hochstufung für die spätere Versicherung (allein die Letzere dürfte die Einsparungen übersteigen)...
Zitat:
Außerdem könnte A sein Auto verkaufen und ein neues kaufen, welches er dann nicht mehr bei der alten Versicherung anmelden müßte.
Geht leider nicht... Sofern er sein "neues" Kfz dann innerhalb des selben Jahres wieder anmeldet, hat die Versicherung den Anspruch das "neue" zu versichern...
Der Vertrag geht aufs "neue" über Also kein Risikowegfall...
Biber hat folgendes geschrieben::
Inwieweit diese Möglichkeiten mit der wohl vorhandenen Geiz-ist-Geil-Mentalität in Übereinstimmung gebracht werden können, sei dahingestellt.
Also sofern der erste Vorschlag eingehalten wird, wird das wohl keine Kosteneinsparung bringen...
Grüßle Dookie! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Außerdem könnte A sein Auto verkaufen und ein neues kaufen, welches er dann nicht mehr bei der alten Versicherung anmelden müßte.
Geht leider nicht... Sofern er sein "neues" Kfz dann innerhalb des selben Jahres wieder anmeldet, hat die Versicherung den Anspruch das "neue" zu versichern...
Der Vertrag geht aufs "neue" über Also kein Risikowegfall...
Das stimmt nicht ganz, wird das "alte" Kfz verkauft und ein "neues" angeschafft (echter Fahrzeugwechsel - nicht Fahrzeug A ab- und gleich wieder anmelden) kann der Versicherer gewechselt werden.
Evtl. hat der Versicherer aber seine AVB in diesem Fall modifiziert _________________ MfG,
Duisburger
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