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Frage zum Elterngeld

 
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susisonnenschein
Interessierter


Anmeldungsdatum: 12.12.2006
Beiträge: 18

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 00:38    Titel: Frage zum Elterngeld Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht kann jemand bei folgenden Fragen helfen:

Mutter und Vater (nicht verheiratet) erwarten im Oktober 2007 ihr zweites Kind (erstes Kind ist 1 Jahr alt )und haben ja dann Anspruch auf Elterngeld.
Beide Elternteile sind selbständig und arbeiten von Zuhause aus.
Der Vater verdient sehr viel mehr als die Mutter aus seiner selbständigen Tätigkeit.

Darf auch der Vater Eltergeld für 12 Monate beantragen? Oder wäre das sehr ungewöhnlich?

Viele Grüße
Susisonnenschein
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 00:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

dazu gibt es schon gute Seiten im Netz:

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=89004.html

http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76672.html

http://www.elterngeld.net/

Gruß

der Petz
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 00:48    Titel: Antworten mit Zitat

Gehört der Vater zu den Eltern? Also!
MfG
Matthias
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 00:59    Titel: Antworten mit Zitat

Petz hat ja schon die richtigen Links gepostet - Winken - daher hier nur eine kurze Antwort Winken

Zitat:
Darf auch der Vater Eltergeld für 12 Monate beantragen?


Wie der Name schon sagt, handelt es sich um Elterngeld. Dieses darf auch vom Vater beantragt werden.

Zitat:
Oder wäre das sehr ungewöhnlich?


Ungewöhnlich ist dies nicht, sondern sogar politisch gewollt. Es wird sehr gerne gesehen, wenn sich auch Väter an der Erziehung ihrer Kinder beteiligen. Winken

Wichtig: Wenn beide Elternteile Selbständig sind und Zuhause arbeiten, müßte gezielt bei der entsprechenden Stelle nachgefragt werden.

Anmerkung: Mehrheitlich wird das Elterngeld wohl von den Müttern beantragt. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass das Elterngeld nach Ablauf von 12 Monaten noch für weitere 2 Monate gezahlt werden kann, wenn der Vater sich ebenfalls an der Erziehung des Kindes beteiligt und für 2 Monate aus dem Beruf aussteigt. Winken

Siehe aber auch hier: http://www.bmfsfj.de/Politikbereiche/familie,did=76740.html
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 01:17    Titel: Antworten mit Zitat

Dipl.-Sozialarbeiter hat folgendes geschrieben::

Anmerkung: Mehrheitlich wird das Elterngeld wohl von den Müttern beantragt. Daher hat der Gesetzgeber die Möglichkeit vorgesehen, dass das Elterngeld nach Ablauf von 12 Monaten noch für weitere 2 Monate gezahlt werden kann, wenn der Vater sich ebenfalls an der Erziehung des Kindes beteiligt und für 2 Monate aus dem Beruf aussteigt. Winken


Wobei das dann aber auch die Mutter sein kann Winken, wenn der Vater vorher zu Hause war.

MfG
Matthias
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 01:21    Titel: Re: Frage zum Elterngeld Antworten mit Zitat

susisonnenschein hat folgendes geschrieben::

Mutter und Vater (nicht verheiratet) erwarten im Oktober 2007 ihr zweites Kind


Das wissen die jetzt schon Frage
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 01:22    Titel: Antworten mit Zitat

@ matthias. Smilie

hast vollkommen recht - es gibt sogar auch die Teilung der 12 Monate auf beide Elternteile - Smilie

Das Elterngeld ist für mich noch eine 'neue' Baustelle - ich arbeite dran.

MfG
Klaus
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Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 01:25    Titel: Antworten mit Zitat

@ FM

Zitat:
Das wissen die jetzt schon Frage


Ich denke gerade an 'Familienplanung' Smilie
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 01:27    Titel: Re: Frage zum Elterngeld Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
susisonnenschein hat folgendes geschrieben::

Mutter und Vater (nicht verheiratet) erwarten im Oktober 2007 ihr zweites Kind


Das wissen die jetzt schon Frage


Hier ist doch alles fiktiv Winken

Oder es geht um Elefanten, dann gelten die Antworten glaub ich nicht..

MfG
Matthias
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walter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 176

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 17:02    Titel: Re: Frage zum Elterngeld Antworten mit Zitat

Dazu musst aber noch gesagt werden, dass es du nicht 67% vom Nettoeinkommen bekommst. Von deinem Nettoeinkommen (was bekommst), werden nochmal die Werbungskosten etc. herausgerechnet, daher werden es deutlich weniger als 67% des Nettoeinkommens sein.

Dies wurde leider in den Medien und in der Politik nicht mitgeteilt.
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