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Verfasst am: 28.12.06, 11:08 Titel: Kontopfändung und Abbuchung
Nehmen wir an ein Kunde bei einer Bank hat dort ein Konto. Dieses konto ist mit mehreren Pfändungen belegt. Eine Zahlung mit EC Karte, sowie Geldabhebungen am Geldautomaten sind nicht möglich. Es erfolgt lediglich die Barauszahlung am Schalter. Abbuchungsaufträge werden ab und wieder zurück gebucht. Überweisungsaufträge erst garnicht bearbeitet. Von der Bank würden aber monatlich Gebühren für ein EC Kartengerät abgebucht.
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 3541 Wohnort: Im schönen Rheintal
Verfasst am: 28.12.06, 17:48 Titel:
Also scheint der Kunde selbstständig zu sein. Mit Hilfe des EC-Cash-Gerätes bietet er wiederum seinen Kunden die Möglichkeit, bargeldlos Waren oder Dienstleistungen zu bezahlen.
Ist das so korrekt ? _________________ Suchet und ihr werdet finden. Fragt und euch wird geantwortet.
Doch verdammt sind jene, die nicht suchen und dennoch fragen. Selig ist der, der suchet und erst fragt, wenn er nichts gefunden hat.
Die Selbständigkeit ist beendet, das Firmenkonto erloschen. Die Mietbeträge werden bis zum Ende der Laufzeit von dem Gepfändeten Konto abgebucht. Ist das erlaubt?
es besteht ein Mietvertrag über eine bestimmte Zeit. Warum sollte dieser Vertrag enden (oder der Zahlungsanspruch des Vermieters erlöschen), nur weil der Kunde sein Gewerbe abgemeldet hat oder kein Geld mehr hat?
Nein, der Vertrag und damit auch den Zahlungsanspruch gilt weiter.
Was die Abbuchung vom gepfändeten Konto betrifft: Ich gehe davon aus, dass das Konto im Soll ist. Dann läuft die Pfändung ins Leere. Die Bank darf aber gemäß Kontovertrag eigene Forderungen (z.B. Kontogebühren oder eben hier die Miete für das Lesegerät) dem Konto belasten.
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