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vektor FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 29.12.06, 12:26 Titel: Aquarium läuft aus: Welche Versicherung zahlt? |
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Hallo zusammen
A ist Mieter in Wohnung von B. In der Wohnung ist ein Parkettboden welcher mitgemietet wurde und somit Eigentum von B ist.
A besitzt ein Aquarium welches ausläuft, der Pakett muss wegen des Wasserschadens erneuert werden.
Wer zahlt den Schaden?
Haftpflicht von A, Hausratversicherung von A, Gebäudeversicherung von B, .....?
Gruss
Vektor |
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leonidas FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 07.05.2005 Beiträge: 201 Wohnort: Bayern
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Verfasst am: 29.12.06, 12:32 Titel: |
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Hausratversicherung von A, aber nur wenn das Aquarium mitversichert ist.
So habe ich dies auch mit meiner Badewanne im Wohnzimmer gemacht, denn wenn ca. 375L auslaufen wird's richtig teuer. _________________ Ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil. |
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vektor FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 29.12.06, 12:39 Titel: |
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Prinzipiell denke ich auch dass die Hausratversicherung ran müsste, aber diese haftet doch eigentlich nur für den A gehörenden beweglichen Hausrat?!
Und da der Pakett weder beweglich ist noch Mieter A sondern Vermieter B gehört ist mir das nicht so ganz klar? Kann es wirklich nicht sein, dass A ja eigentlich Eigentum von B beschädigt hat und somit die Haftpflicht von A zahlen müsste? |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 29.12.06, 13:18 Titel: |
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Es könnte die Gebäude-(Leitungswasser-) Versicherung des Vermieters zuständig sein, nämlich dann, wenn ausdrücklich vereinbart ist, dass bestimmungswidriger Wasseraustritt aus Aquarien mitversichert ist (das ist nach den Standard-Bedingungen nämlich nicht der Fall). Die Gebäudeversicherung würde den Schaden dann regulieren und u.U.. Regress beim schadenverursachenden Mieter (bzw. dessen Privathaftpflichtversicherung) nehmen.
Wenn keine entsprechende Gebäudeversicherung besteht, wird sich die PHV des Mieters direkt um den Schaden kümmern. Damit ist jetzt noch nicht gesagt, dass der Schaden auch ersetzt wird: es wird geprüft, ob ein Verschulden des Mieters vorliegt; erst dann würde Schadenersatzverpflichtung bestehen. Ersatzpflichtig ist jedenfalls nur der Zeitwert. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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vektor FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 29.12.06, 14:13 Titel: |
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| Schon nach 2 Antworten mit komplett gegensätzlichen Aussagen zeigt sich das selbe Bild wie wenn man im Internet nach einer Antwort forscht. Eine einheitliche Aussage ist nicht zu finden. |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 29.12.06, 15:47 Titel: |
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Dann will ich mal versuchen zu helfen...
Die Antwort von Mogli ist die richtige. Für die Schäden am Gebäude ist zunächst die Gebäude-Versicherung zuständig. Da es sich hier jedoch nicht um Leitungswasser handelt wird ein weiterer Einschluß "benötigt", der normalerweise -wenn der Gebäudeeigentümer/Versicherungsnehmer/Vermieter nicht gerade selbst ein Aquarium hat - fehlen dürfte.
Damit ist die Gebäude-Versicherung aus dem Rennen.
Kommen wir zu Hausratversicherung des Mieters. Diese deckt Schäden am Eigentum des Mieters, der Bodenbelag zählt im geschilderten Fall nicht dazu. Also auch hier keine Haftung.
Jetzt die PHV des Mieters. Die schließt heute standartmäßig zu 99,9% Mietsachschäden ein. Sofern den Mieter also am Schadeneintritt ein Verschulden trifft, ist die PHV zuständig, allerdings nur nach den gesetzl. Ersatzansprüchen, also "Abzug neu für alt". _________________ MfG,
Duisburger
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vektor FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 29.12.06, 18:01 Titel: |
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| Würde es einen Unterschied machen wenn A den Parkett nicht mitgemietet sondern selber verlegt hätte? Somit würde A ja nicht Vermieter B schädigen sondern sich selber. Welche Versicherung würde denn nun zahlen? |
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Duisburger FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 22.03.2006 Beiträge: 665
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Verfasst am: 29.12.06, 19:38 Titel: |
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| vektor hat folgendes geschrieben:: | | Würde es einen Unterschied machen wenn A den Parkett nicht mitgemietet sondern selber verlegt hätte? Somit würde A ja nicht Vermieter B schädigen sondern sich selber. Welche Versicherung würde denn nun zahlen? |
wie so oft: es käme darauf an....
- was steht im mietvertrag?
-- muss der mieter die einbauten bei ende des mietverhältnisses wieder entfernen und den ursprünglichen zustand herstellen? dann ist es sache der hausratversicherung (wenn die schadenursache (bestimmungswidriger austrittt von wasser aus aquarien) versichert ist).
-- verbleiben die mietereinbauten in der wohnung werden sie gebäudebestandteil. da stellt sich die frage, wann werden sie gebäudestandteil. beteiligt sich der vermieter/gebäudeeigentümer/versicherungsnehmer finanziell an den kosten der einbauten (z.b. auch über einen geringeren mietzins) werden sie sofort gebäudebestandteile und die gebäudeversicherung wäre ab dem moment des einbaus zuständig (voraussetzungen siehe oben) - gehen die einbauten erste bei auszug des mieters in das eigentum des vermieters/gebäudeeigentümer/versicherungsnehmer über bleibt vorerst die hausratversicherung zuständig. der vermieter//gebäudeeigentümer/versicherungsnehmer sollte allerdings zum mieterwechsel seine gebäude-versicherungssumme anpassen.
muss der mieter die einbauten bei ende des vertragsverhältnisses entfernen oder an den nachmieter verkaufen bleibt die gebäudeversicherung außen vor. _________________ MfG,
Duisburger
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 30.12.06, 09:40 Titel: |
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| vektor hat folgendes geschrieben:: | | Schon nach 2 Antworten mit komplett gegensätzlichen Aussagen zeigt sich das selbe Bild wie wenn man im Internet nach einer Antwort forscht. Eine einheitliche Aussage ist nicht zu finden. |
warum sollte es im Internet anders sein als im richtigen Leben? |
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vektor FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.05.2006 Beiträge: 39
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Verfasst am: 31.12.06, 14:03 Titel: |
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| Zitat: |
Mogli:
warum sollte es im Internet anders sein als im richtigen Leben? |
Naja, wir reden hier ja nicht über einen sonderlich komplizierten theoretischen Sachverhalt sondern über eine reale Gefahr bei der man doch der Meinung sein könnte die Absicherung eben dieser Gefahr sei einfach zu beantworten.
Ein auslaufendes Aquarium ist keine abstrakte Sache und kann sicher sehr viele Leute treffen die meinen mit einer Hausratsversicherung bereits voll abgesichert zu sein und es gar nicht sind (siehe erste Antwort von Leonidas!)
Denn wenn diese Teppiche oder auch einen durch Feuchtigkeit beschädigten Schrank ersetzt, so sind die monitär relevanten Dinge wie eben ein zerstörter Parkettboden oder bei einem grösseren Aquarium sogar Schäden am Haus selber gar nicht abgesichert.
Da wird der ein oder andere im Ernstfall wohl schon dumm drein geschaut haben! |
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Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
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Verfasst am: 31.12.06, 15:49 Titel: |
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| vektor hat folgendes geschrieben:: |
Naja, wir reden hier ja nicht über einen sonderlich komplizierten theoretischen Sachverhalt sondern über eine reale Gefahr bei der man doch der Meinung sein könnte die Absicherung eben dieser Gefahr sei einfach zu beantworten.! |
ist auch einfach zu beantworten, zumindest für den, der von der Materie wenigstens ein kleines bisschen was versteht. Zugegeben, es gibt nicht allzuviele davon. Aber hier im Forum kann man gleich mehrere treffen.
| vektor hat folgendes geschrieben:: |
Ein auslaufendes Aquarium ist keine abstrakte Sache und kann sicher sehr viele Leute treffen die meinen mit einer Hausratsversicherung bereits voll abgesichert zu sein und es gar nicht sind ! |
wenn man das meint, hat man die falschen Leute gefragt.
| vektor hat folgendes geschrieben:: |
Denn wenn diese Teppiche oder auch einen durch Feuchtigkeit beschädigten Schrank ersetzt, so sind die monitär relevanten Dinge wie eben ein zerstörter Parkettboden oder bei einem grösseren Aquarium sogar Schäden am Haus selber gar nicht abgesichert.
Da wird der ein oder andere im Ernstfall wohl schon dumm drein geschaut haben! |
So ist es. Deswegen sollte man, auch wenn´s nur um eine "poplige Hausratversicherung" geht, jemanden fragen, der sich wirklich damit auskennt, oder zumindest versuchen, sich selber gründlich schlau zu machen. Aber dabei sollte man dran denken: nicht umsonst muss man für diesen Beruf erst mal drei Jahre lang lernen und dann eine Prüfung vor der IHK ablegen, bevor man behaupten kann, man würde was davon verstehen (die Schmalspur-Weiterbildung zum "Versicherungsfachmann" ignoriere ich mal.... hoffentlich krieg ich keine Schläge dafür...) _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
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rediman FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 20.12.2005 Beiträge: 181 Wohnort: Hessen
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Verfasst am: 31.12.06, 16:37 Titel: |
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| Mogli hat folgendes geschrieben:: | | (die Schmalspur-Weiterbildung zum "Versicherungsfachmann" ignoriere ich mal.... hoffentlich krieg ich keine Schläge dafür...) |
das eine schließt das andere ja nun nicht aus und ist auch LEIDER kein
garant dafür deswegen besonders kompetenter beraten zu werden zu sein.
LEIDER
cu,
rediman |
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