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GmbH - Mietvertrag für Büroräume

 
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 15:14    Titel: GmbH - Mietvertrag für Büroräume Antworten mit Zitat

Fall:

Person A hat eine GmbH gegründet. Diese wird ins Handelsregister eingetragen (dauert immer 4-6 Wochen). Person A muss auf jeden Fall über Geschäftsräume verfügen, damit Person A sofort die Arbeit anfangen kann.

Frage:

Wenn die Handelsregistereintragung noch nicht abgeschlossen ist, haftet Person A auch mit seinem Privatvermögen. Wie sieht es aus, wenn der Mietvertrag zunächst von Person A unterschrieben wird und dann im 2. Monat abgeändert wird (Vorschlag kam vom Immobilienmakler)?

Danke Winken
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stgtklaus
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 29.10.2004
Beiträge: 2745

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

Am besten schließt man den Vertrag im Namen der GmbH, die nennt sich dann eben GmBh in Gründung ab. Sobald die GmbH gegründet ist entfällt die Haftung des Gründers, denn die GmbH existiert dann ja.

Klaus
_________________
Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
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2406
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.11.2005
Beiträge: 63

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

stgtklaus hat folgendes geschrieben::
Am besten schließt man den Vertrag im Namen der GmbH, die nennt sich dann eben GmBh in Gründung ab. Sobald die GmbH gegründet ist entfällt die Haftung des Gründers, denn die GmbH existiert dann ja.

Klaus


Vielen Dank, das hat weitergeholfen das mit der Bezeichnung "GmbH in Gründung".
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