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Person A hat eine GmbH gegründet. Diese wird ins Handelsregister eingetragen (dauert immer 4-6 Wochen). Person A muss auf jeden Fall über Geschäftsräume verfügen, damit Person A sofort die Arbeit anfangen kann.
Frage:
Wenn die Handelsregistereintragung noch nicht abgeschlossen ist, haftet Person A auch mit seinem Privatvermögen. Wie sieht es aus, wenn der Mietvertrag zunächst von Person A unterschrieben wird und dann im 2. Monat abgeändert wird (Vorschlag kam vom Immobilienmakler)?
Am besten schließt man den Vertrag im Namen der GmbH, die nennt sich dann eben GmBh in Gründung ab. Sobald die GmbH gegründet ist entfällt die Haftung des Gründers, denn die GmbH existiert dann ja.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Am besten schließt man den Vertrag im Namen der GmbH, die nennt sich dann eben GmBh in Gründung ab. Sobald die GmbH gegründet ist entfällt die Haftung des Gründers, denn die GmbH existiert dann ja.
Klaus
Vielen Dank, das hat weitergeholfen das mit der Bezeichnung "GmbH in Gründung".
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