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Verfasst am: 29.12.06, 15:11 Titel: Abtreten, obwohl "Schulden" beim Schuldner?
Frage:
A hat gegen B eine Forderung in Höhe von 100 Euro.
B hat gegen A eine streitige Forderung in Höhe von 200 Euro.
Gibt es Bedenken, wenn A an C die Forderung in Höhe von 100 Euro abtreten würde?
Bzw. ist dies überhaupt möglich?
Bestem Dank _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.12.06, 03:28 Titel:
Ach, kuaja, Du stellst Deine Fragen immer so verkürzt, daß sie niemand außer mir beantworten kann...
Die Antwort auf Deine eigentliche, nicht gestellte Frage lautet: das wird nicht funktionieren.
Zitat:
§ 406 BGB Aufrechnung gegenüber dem neuen Gläubiger
Der Schuldner kann eine ihm gegen den bisherigen Gläubiger zustehende Forderung auch dem neuen Gläubiger gegenüber aufrechnen, es sei denn, dass er bei dem Erwerb der Forderung von der Abtretung Kenntnis hatte oder dass die Forderung erst nach der Erlangung der Kenntnis und später als die abgetretene Forderung fällig geworden ist.
A kann also mit der Abtretung an C nicht verhindern, daß B mit seiner Forderung gegen die Forderung von A aufrechnet, selbst wenn A an C abtritt.
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