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Hausfriedensbruch?

 
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urbanh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.11.2006
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 17:51    Titel: Hausfriedensbruch? Antworten mit Zitat

Hallo liebes Forum!
Ich hoffe ich bin richtig hier , ansonsten bitte verschieben! In einem anderen Forum (Gartenforum) habe ich Unverständliches erfahren.
Ich möchte mir gerne einen Riesenbärenklau in den Garten pflanzen. Zur Information: diese Pflanze ist sehr giftig, schon beim Berühren bekommt man heftige Blasen! ( ich find die Pflanze schön...).Nun meinte einer, dass ich für Unfälle dieser Art haften muss! Selbst wenn ich meinen Garten abschliesse und es doch illegal wäre, dass jemand in mein Grundstück einfach so reinkommt! Ist das richtig? Kaum zu glauben!
Vielen dank für Eure Antworten
Gruss
Urban
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 18:47    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 11:22    Titel: Re: Hausfriedensbruch? Antworten mit Zitat

urbanh hat folgendes geschrieben::
Nun meinte einer, dass [man] für Unfälle dieser Art haften muss! Selbst wenn [man s]einen Garten abschliess[t] und es doch illegal wäre, dass jemand in [dessen] Grundstück einfach so reinkommt!


Das ist in der Tat so. Zum einen ist es - entgegen landläufiger Meinung - nicht erlaubt, "Todesfallen" o.ä. für Einbrecher aufzustellen. (Siehe dazu die Diskussion, ob man vergiftete Bonbons auf den Wohnzimmertisch legen darf in der "Hoffnung", ein Einbrecher werde davon essen.)
Zum anderen gibt es genügend Möglichkeiten, wie jemand legitim das Grundstück ohne Erlaubnis des Eigentümers betreten darf - man denke an Feuerwehr bei einem Brand, Polizei mit Durchsuchungsbeschluß etc. Diese Personen fahrlässig oder gar vorsätzlich zu gefährden ist unzulässig.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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