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Wechsel aus PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit möglich?

 
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Dietmar H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 21:25    Titel: Wechsel aus PKV in GKV bei Arbeitslosigkeit möglich? Antworten mit Zitat

Sowohl in meinem privaten als auch in meinem beruflichen Umfeld gibt es Leute, die wegen der in jungen Jahren niedrigen Beiträge (bei deutlich besseren Leistungen) von der GKV zur PKV gewechselt sind.
Wenn diese Leute dann älter sind, möchten sie wieder in die GKV zurückwechseln, weil die Beiträge im Alter bei der PKV im Vergleich zur GKV doch unverhältnismäßig hoch sind.
Im Rentenalter in der GKV zu sein ist sicherlich von finanziellem Vorteil, auch wenn man dann dort als freiwilliges Mitglied versichert sein sollte.

Dazu gäbe es den relativ einfachen Trick, dass man mit dem Arbeitgeber vereinbart, dass dieser einen entlässt, wodurch man dann wieder problemlos in die GKV zurückwechseln könne, da man unter die Beitragsbemessungsgrenze fiele.
In kleineren Firmen sollte solch ein Deal mit dem Arbeitgeber auch kein Problem sein....

Meiner Meinung nach führt dies dazu, dass schlechte Risiken (ältere Menschen mit niedrigem Einkommen) von der PKV auf die GKV als Solidargemeinschaft der gesetzlich Krankenversicherten abgewälzt werden können, was natürlich wiederum deren Beiträge in die Höhe treiben würde.

Meine Frage:

Ist dem wirklich so?

Für mich jedenfalls ist es überhaupt nicht nachvollziehbar, dass der Gesetzgeber es bei der derzeitigen miserablen finanziellen Situation der gesetzlichen Krankenkassen überhaupt zulässt, dass sich unser Solidarsystem der gesetzlich Krankenversicherten derart ausnützen lässt.....

Gruß
Dietmar
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matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 12402

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Na ja so einfach ist das alles nicht.
Z.b. nutzt das ganze nichts wenn man älter als 55 Jahre ist, weil dann nimmt einem die GKV auch nicht mehr wenn man gekündigt bekommt.

Wenn man das mit 50 macht, wo bekommt man dann noch einen Job her?

MfG
Matthias
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Dietmar H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 29.12.06, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, wenn man zum Arbeitgeber ein gutes persönliches Verhältnis hat oder wenn man sich in der Firma bewährt hat, sollte es doch kein Problem sein, dass man im Anschluss an die Beeindigung des Arbeitsverhältnisses mit nachfolgender kurzer Arbeitslosigkeit dann vom vorherigen Arbeitgeber wieder eingestellt wird.

Auf jeden Fall stimmt wohl nicht, wie gerne von den gesetzlichen Krankenkassen behauptet wird, dass derjenige, der einmal in der PKV ist, dort auch später im Alter bleiben muss.

Gruß
Dietmar
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vikingz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.10.2005
Beiträge: 643

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Naja es ist annähernd so, dass man in der PKV bleiben muss.

Die 55er-Klausel gilt, d.h. wer in die PKV geht und dort für längere Zeit verbleibt, der kommt nicht zurück in die GKV, was m.E. durchaus richtig ist.

Das treibt z.B. viele Selbständige in die Verzweiflung, die nicht in die GKV zurück kommen ...ich als Vertriebler mache mich jetzt gerne zum Arsch und erkläre, diese Gespräche machen mir persönlich Spass.

Die ALG-II-Regelung sowie die kommende GKV-Reform weichen diese Regelung wohl (leider) auf.

Fakt ist aber auch, der Riskikostrukturausgleich innnerhalb der GKV führt dazu, dass "alte" Personen gerne aufgenommen werden.

Unterm Strich : heute geht da kaum was, warten wir mal dir Reform ab
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Stefanie145
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2005
Beiträge: 2909
Wohnort: Oerlinghausen

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

Dietmar H. hat folgendes geschrieben::
Naja, wenn man zum Arbeitgeber ein gutes persönliches Verhältnis hat oder wenn man sich in der Firma bewährt hat, sollte es doch kein Problem sein, dass man im Anschluss an die Beeindigung des Arbeitsverhältnisses mit nachfolgender kurzer Arbeitslosigkeit dann vom vorherigen Arbeitgeber wieder eingestellt wird.
Wenn man dann aber wieder über der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient, ist man gleich nicht mehr gesetzlich versichert. Denn um dann in der GKV als freiwilliges Mitglied zu bleiben, muss man vorher mind. ein Jahr lang gesetzlich versichert gewesen sein.
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Dietmar H.
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.05.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

Ich denke dennoch, dass es immer noch relativ einfach ist, bei Arbeitslosigkeit aus der PKV in die GKV zurückzuwechseln.

Unglaublich, was auch heute noch alles so möglich ist.....

Die PKV's können auch froh sein, dss sie auf diesem Wege älterte Versicherte wieder loswerden können, sonst wären deren Beiträge wohl auch höher.
Und die gesetzlich Versicherten sind mal wieder die Dummen....

Gruß,
Dietmar
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