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Hallo
mich interessiert das Thema Unternehmensrecht sehr Ich habe da eine Frage bezüglich der Telefonkosten: Wenn die Firma keinen eigenen Anschluss hat und einen privaten Anschluss mitnutzt, kann dann die Firma dem Anschlussinhaber am Jahresende eine Pauschale überweisen? Gibt es hierfür Richtwerte?
vielen Dank
Zuletzt bearbeitet von -MEMBER87- am 30.12.06, 14:50, insgesamt 1-mal bearbeitet
I S D N - sei Dank - lassen sich Telefonkosten eigentlich sehr leicht einzelnen Rufnummern zuordnen. Eventuell gibt es Verbindungsnachweise.
Falls dies nicht zutrifft, lassen sich die Telefonechnungen (vor und nach GbR-Gründung) vergleichen. Derjenige, der die Rechnung an den Telefonnetzbetreiber überweist (z.B. die Privatperson), könnte eine Rechnung an GbR senden.
Dies sind alles mal so Überlegungen, wie sich die Telefonkosten trennen und im Zweifelsfall belegen lassen.
Vor dieser Frage stehen nicht nur private Anschlußinhaber bezüglich der GbR, sondern auch Privatpersonen bei einer (ehenamtlichen) Vereinsstätigkeit von Zuhause aus (Verwaltungsarbeit für den Verein).
Es gibt Freiberuflicher oder Arbeitnehmer, die vom Privatanschluß aus berufliche Aufgaben erledigen. Auch hier stellt sich meist die Frage der Belegbarkeit der erhöhten Kosten eines Privatanschlusses bei dieser zusätzlichen Nutzung.
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