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V.i.S.d.P.

 
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Arson
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.09.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 19:04    Titel: V.i.S.d.P. Antworten mit Zitat

Hallo,

mal angenommen im Impressum einer Website ist ein ViSdP benannt, und man wolle den Betreiber der Site abmahnen. Muss man sich zwangsläufig an den ViSdP wenden oder könnte man den Inhaber direkt angehen?

Und Frage zur Umkehr: Mal angenommen, der Inhaber einer Website erhielte eine Abmahnung, und im Impressum wäre ein ViSdP benannt, wie könne man dann auf die Abmahnung reagieren?

Danke für´s Antworten
Arson
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 20:57    Titel: Re: V.i.S.d.P. Antworten mit Zitat

Arson hat folgendes geschrieben::
Muss man sich zwangsläufig an den ViSdP wenden oder könnte man den Inhaber direkt angehen?


Man kann jeden abmahnen, der für die Rechtsverletzung (mit-)verantwortlich ist. Wenn der Inhaber also nach den allgemeinen Gesetzen haftet, kann er das auch auf niemanden abwälzen.
Ansonsten benenne ich morgen Tubu Bogale, 3. Palme links, Tonga, als meinen ViSdP. Cool
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 22:24    Titel: Antworten mit Zitat

Domaininhaber und Verantwortlicher nach TDG/MStV sind Mitstörer, der Anspruchsberechtigte kann sich einen von beiden aussuchen oder beide abmahnen.

Beste Grüße

Metzing
_________________
Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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