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Verfasst am: 14.09.06, 14:16 Titel: Eine ungewöhnliche Frage - Belegexemplar
Hallo,
wir wissen, es ist ungewöhnlich Frage. Aber eine konkrete Aussage haben wir in unseren Recherchen noch nicht erhalten. Deshalb hier nun unser Versuch.
Unser Klub will eine Buchedition herausgeben, indem zahlreiches Fremdmaterial aus Archiven (Bund und Land), Museen, Bibliotheken usw. - u.a. Fotos - verwendet werden sollen. Nun will jede Institution ein kostenloses Belegexemlar.
Super, es waren an die 100 Institutionen und die Deutsche Bücherei München/Leipzig etc. kommt erst noch.
Das Buch wird einmal ca. 55,00 Euro kosten.
Unsere Frage, gibt es eine gesetzliche Grundlage zu Belegexemplaren? Ist der Satz in den Benutzungsordnungen dieser Institutionen rechtskräftig oder bedarf es einer schriftlichen Vereinbarung?
In einigen Benutzungsordnungen haben wir diese Passage durchgestrichen - daraufhin wurde uns die Benutzung dieser Institutionen nicht gestattet.
Bei einigen Institutionen, u.a. Bundearchiv Koblenz, haben wir horrende Preise für Fotokopien bezahlt, die mal unsere eigenen waren - nach der Wiedervereinigung dort gelandet. Nun wollen die dazu noch eine Veröffentlichsgebühr und Belegexamplare oben drauf.
Super, für den Kunden, für den Leser, für den Interessentenkreis - bleibt dann kein Buch mehr übrig!
Sie wollen etwas von einem haben ( Texte, Bilder, urheberrechtliche Geschütztes Material), dieser will dafür was von Ihnen (Belegexemp).
Das nennt man Geschäft. Jeder darf Verträge machen wie er will, es herrscht Vertragsfreiheit.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
Wie auch immer ... eine ganz "unrechtliche" Überlegung:
Veritasklub hat folgendes geschrieben::
Das Buch wird einmal ca. 55,00 Euro kosten.
Aber doch sicher nicht Druckkosten oder? Dann hätten Sie glaub definitiv die falsche Druckerei erwischt.
Für Materialbeschaffung/Akquise, Redaktion, Autorentätigkeit/Texterfassung, Lektorat, Satz, Bildbearbeitung, Grafik, Repro, Druckplatten, Druckmaschineneinrichtung, Einrichtung der Buchbindewerkzeuge und -maschineneinrichtung, Marketing usw. ist es egal, ob 100 mehr oder weniger gedruckt werden. Dieser Aufwand bleibt gleich.
Bleiben reine Maschinenlaufzeiten und Material. Wieviel wäre das bei 100 mehr? Jeweils 5, 6, 8 Euro (je nach Umfang, Ausstattung und sowieso geplanter Auflage)? Ist nur so aus dem Bauch raus ... einfach mal den Drucker fragen.
Porto für Büchersendungen liegt (wenn's kein allzugroßer Wälzer ist) unter 1 Euro bei der Post.
Mal noch etwas höher geschätzt: Bei zusätzlichen Kosten für die 100 Belegexemplare von etwa 1000 Euro müsste man gerade mal ca. 20 Bücher (zu 55 Euro) mehr verkaufen oder so - dann geht's Richtung 0 auf 0 raus. Das müßte doch zu stemmen sein, oder?
Dass diejenigen, die Ihnen unentgeltlich ihr Material zur Verfügung stellen, dafür nicht noch 55 Euro ausgeben wollen und dennoch gerne wissen möchten, was mit ihrem Input passiert ist, kann ich gut verstehen.
Aber wie gesagt - keine rechtliche Überlegung, nur eine rein kaufmännisch/technische ... und vielleicht möchten Sie ja später (keine Ahnung, was ihr Klub so macht) nochmal was von denen haben?
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.09.06, 23:14 Titel:
Beitragsschreiber hat folgendes geschrieben::
Sollte für Belegexemplare etwas völlig anderes gelten, als für Pflichtexemplare?
Natürlich. Letzteres ist eine gesetzliche Bestimmung im ganz engen Rahmen. Ersteres unterliegt der Vertragsfreiheit, wie hier schon korrekt gesagt wurde. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006 Beiträge: 8913 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 30.12.06, 21:06 Titel:
Liebes FDR-Mitglied,
wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.
Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.
Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.
Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.
Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam
(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.) _________________ Τὸν ἥττω λόγον κρείττω ποιεῖν.
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