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Daraus ergibt sich auch eine Aufbewahrungspflicht.
Alles andere würde im übrigen zu kongolesischen Verhältnissen in unserem Lande führen.
Sie meinen wahrscheinlich aus §§ 812 I 1 Alt. 1, 818 III, 819 I, 818 IV, 292, 987 ff. BGB. Grundsätzlich wäre das richtig. Allerdings liegt hier ein wirksamer Widerspruch und subsidiär ein Widerruf vor (weswegen die Zeitschrift auch "unbestellt" i.S.d. § 241a I BGB ist!). Offensichtlich wird das Produkt dem Minderjährigen hier wider besseres Wissen und somit arglistig und treuwidrig aufgedrängt, in der Hoffnung, er werde sich nicht rechtlich zu Wehr setzen.
Daher ist eine Aufbewahrungspflicht mangels korrespondierendem Herausgabeanspruch gem. § 817 S. 2 BGB abzulehnen. Die Zeitschrift kann entsorgt werden.
Mal abgesehen davon, daß der Hersteller in der Praxis niemals diese praktisch wertlose, weil "gebrauchte", Zeitschrift zurückfordern würde
Ich meine $812,1 neu. Was 292 hier soll, weis ich nicht.
Ein 817,2 dürfte hier kaum in Frage kommen. So "offensichtlich" ist m.E. die Arglist und/oder die Treuwidrigkeit nämlich nicht.
Die "Hoffnung, er werde sich nicht rechtlich zur Wehr setzen" zieht auch nicht, da er dies ja gar nicht muss.
Richtig ist, dass sich wohl keine Sau um diese Zeitung scheren wird!
Na gut, aber das ist auch nicht erforderlich. § 241a BGB ist da ganz eindeutig. Nach ganz h.M. besteht kein Herausgabeanspruch.
Der §241a beinhaltet nichts anderes, als dass für eine unbestellte Sache nicht bezahlt werden muß.
Ob sie wieder herausgegeben werden muß, wird hier nicht geregelt. Da greift nur §812.
Na gut, aber das ist auch nicht erforderlich. § 241a BGB ist da ganz eindeutig. Nach ganz h.M. besteht kein Herausgabeanspruch.
Der §241a beinhaltet nichts anderes, als dass für eine unbestellte Sache nicht bezahlt werden muß.
Ob sie wieder herausgegeben werden muß, wird hier nicht geregelt. Da greift nur §812.
Nein! Nein! Nein! Der Wortlaut ist eindeutig: "wird ein Anspruch...nicht begründet". Lesen Sie den Palandt oder sonst einen Kommentar. Es besteht da Einigkeit! Ich kann es doch nicht immer wiederholen... *jammer*
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