Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 29.12.06, 19:19 Titel: Wechsel in Familienversicherung (GKV) nach Heirat?
Hallo,
kann man nach einer Heirat sofort in die Familienversicherung des Ehepartners wechseln, auch wenn man noch keine 18 Monate bei seiner derzeitigen Versicherung freiwillig versichert ist (ohne eigenes Einkommen)? Besteht also durch die Heirat ein Anspruch auf so eine Art Sonderkündigungsrecht?
Zählen die 18 Monate eigentlich ab dem neuen Vertrag der freiwilligen Versicherung? Denn insgesamt ist Frau bei dieser KV schon seit Jahren versichert, erst über den Exmann und dann eben selbst freiwillig.
Zu beiden Fragen konnte ich im Internet nichts finden.
das ist eigentlich eine sache für der sozialversicherung - aber hier gibt es auch expertenInnen die sich sicher kurzfristig dazu äußern können.... _________________ MfG,
Duisburger
Hallo
Grundsätzlich kann man ab dem Tag der Heirat in die Familienversicherung des Ehegatten wechseln.
Eine Kündigungsfrist muss man bei den meisten Krankenkassen nicht einhalten. Die Mitgliedschaft endet dann jedoch nur. D.h. wenn man dann innerhalb der nächsten 18 Monate wieder Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse werden muss, ist man an die Krankenkasse, wo die freiwillige Mitgliedschaft bestand gebunden.
Am besten informiert man sich mal bei seiner Krankenkasse über die Formalitäten, die zu erledigen sind.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.