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Bürschaft auf erste Anforderung

 
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Sven123.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 30.12.06, 12:07    Titel: Bürschaft auf erste Anforderung Antworten mit Zitat

Liebe Experten,

ich habe gehört, dass der BGH entschieden hat, dass eine "Bürgschaft auf erste Anforderung" nicht mehr rechtens ist, weil sie den Bürgschaftsgeber u.U. zu sehr benachteiligt. Mein Frage ist nun, wann der BGH dieses Urteil gefällt hat. Bei meinen Recherchen im Netz bin ich immer nur auf Entscheidungen in Verbindung mit dem Baurecht gestoßen.
Für Ihre schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
Ich wünsche allen einen guten Rutsch.
Sven
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ein solches Urteil kenne ich nicht.

Es wäre auch ziemlich sachwidrig. Zweck der Klausel ist, dass der Bürge nicht erst prüfen muss, ob tatsächlich eine Forderung vorliegt. Da er diese Prüfung in der Praxis nicht vornehmen kann, würden Bürgschaften meist ins Leere laufen, wenn diese Klausel nicht zulässig wäre.
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Sven123.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.11.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 31.12.06, 09:42    Titel: Ein solches Urteil Antworten mit Zitat

muss es geben, ist mir von meiner Bank bestätigt wurden. Soll aus der jüngeren Rechtsprechung sein.
Kann noch jemand anderes helfen?
Danke
Sven
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