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Verfasst am: 30.12.06, 12:07 Titel: Bürschaft auf erste Anforderung
Liebe Experten,
ich habe gehört, dass der BGH entschieden hat, dass eine "Bürgschaft auf erste Anforderung" nicht mehr rechtens ist, weil sie den Bürgschaftsgeber u.U. zu sehr benachteiligt. Mein Frage ist nun, wann der BGH dieses Urteil gefällt hat. Bei meinen Recherchen im Netz bin ich immer nur auf Entscheidungen in Verbindung mit dem Baurecht gestoßen.
Für Ihre schnelle Antwort bin ich Ihnen sehr dankbar.
Ich wünsche allen einen guten Rutsch.
Sven
Es wäre auch ziemlich sachwidrig. Zweck der Klausel ist, dass der Bürge nicht erst prüfen muss, ob tatsächlich eine Forderung vorliegt. Da er diese Prüfung in der Praxis nicht vornehmen kann, würden Bürgschaften meist ins Leere laufen, wenn diese Klausel nicht zulässig wäre.
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