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Person Y legt bei einer Bank eine beliebige Summe Geld an. Kann der Staat irgendwie erforschen, wieviel/das Person Y Geld angelegt hat?
z.B. Person Y wurde angeklagt und muss Angaben über seine Finanziellen Einnahmen oder Guthaben machen. _________________ Unwissenheit ruft Ängste hervor!
um genauer zu sein: Der Richter kann anordnen, dass die Bank diese Informationen vorlegen muss. Um herauszufinden, wo der Angeklagte überall Konten hat, gibt es das Kontoabrufverfahren.
Ich nehme an, dass diese Anordnung vom Richter nur in besonderen Fällen ausgesprochen wird. Da das Kontoabrufverfahren sehr aufwändig ist! _________________ Unwissenheit ruft Ängste hervor!
das Kontoabrufverfahren ist aus Sicht der Behörden trivial. Eine kurze Anfrage über die BAFIN. Schon liegt das Ergebnis vor. Den Aufwand tragen die Banken (und indirekt damit die Bankkunden)
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