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A ist Student und erledigt in seiner Freizeit für einen Bekannten Entgeltmeldungen für Minijobs an die zuständige Stelle (keine Entgeltabrechnung). A hat kein Gewerbe angemeldet. Jetzt möchte B allerdings gerne eine Rechnung haben (egal ob mit oder ohne ausgewiesener USt). Kann A einfach eine Rechnung stellen (ohne USt) ohne ein Gewerbe anzumelden, wenn er diese Einkünfte in der Steuererklärung angibt?
Danke vielmals ;o) _________________ Alle Angaben ohne Gewähr.
Sagen wir einfachheitshalber, A leistet für das Geschäft des B ab und an leichte Verwaltungstätigkeiten. _________________ Alle Angaben ohne Gewähr.
eine eventuelle Steuerpflicht von A besteht unabhängig von der Gewerbeanmeldung!
Eine Rechnung (§ 14 Umsatzsteuergesetz) ist ein Dokument, dass Lieferungen und Leistungen dokumentiert. Hier geht es ja um private Aktivitäten. Dies sind dann keine Lieferung und Leistungen im Sinne des Steuerrechts. Ergo --> A kann keine Rechnung ausstellen.
Macht er es trotzdem, würde ein übelmeinendes Finanzamt leicht auf den Gedanken kommen, dass A in Wirklichkeit nicht privat, sondern gewerblich handelt...
Wenn A dann noch die Mehrwertsteuer ausweist, schuldet er diese dem Fiskus (auch wenn er eÃgentlich nicht gewerblich handelt!).
Was unkritisch ist, ist, eine Quittung über erhaltene Gelder auszustellen.
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