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bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung?

 
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sindi
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 16:35    Titel: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Hallo,
meine Mutter hat eine geringfügige Beschäftigung bei einem namhaften Kaffeeunternehmen angenommen, hatte nun 2 Wochen Urlaub, der aber nicht bezahlt wurde. Gibt es da eine Regelung seitens des Gesetzgebers, wie sieht es im Krankheitsfall aus?
Gruß sindi
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 16:59    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

sindi sie hat die gleichen Rechte wie ihre Vollzeitkolleginnen und Kollegen. Pfeil Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (Entgeltfortzahlungsgesetz) und Recht auf bezahlten Erholungsurlaub (Bundesurlaubsgesetz).

Oder hat der Arbeitgeber mit ihr aus einem bestimmten Grund unbezahlten Urlaub vereinbart?

MfG miau
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sindi
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 17:54    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Hallo Miau,

steht nichts in ihrem Vertrag drin.

Gruß sindi
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miau
Gast





BeitragVerfasst am: 22.09.04, 18:27    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

sindi dann gelten für sie u.a. die besagten Gesetze Pfeil

*maleinigeaufführ*

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/tzbfg/index.html (regelt u.a. dass Teilzeitkräfte gegenüber ihren Vollzeitkolleg|nnen nicht benachteiligt werden dürfen - §4)

http://www.sidiblume.de/info-rom/arb_re/allg_ar/burlg.htm (Urlaubsregelung)

http://dejure.org/gesetze/EntgFG/ (regelt die Bezahlung im Krankheitsfall und an Feiertagen)

Da darfste dich jetzt erst mal "durchwurschteln". Viel Spaß! Winken

MfG miau
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 23.09.04, 11:55    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Hallo,

natürlich hat sie ein Recht auf bezahlten Urlaub.
Einfach mal für eine Vollzeitstelle die Arbeitszeit und den
Urlaubsanspruch herausfinden und über den Dreisatz für
Ihre Arbeitszeit ausrechnen Smilie
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Mono
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 16:15    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Dieser Rechenweg kann zu einem falschen Ergebnis führen, da das Bundesurlaubsgesetz stets nur von Werktagen ausgeht, die Tätgkeit aber auf Stundenbasis erfolgen kann.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 16:38    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Bei der Urlaubsberechnung wird kaufmännisch auf- oder abgerundet, im Zweifel für den Angeklagten, äh, Arbeitenehmer Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 23:22    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

anna hat folgendes geschrieben::
Bei der Urlaubsberechnung wird kaufmännisch auf- oder abgerundet, im Zweifel für den Angeklagten, äh, Arbeitenehmer Smilie


Was soll denn da auf- oder abgerundet werden ?
Urlaubsanspruch hat man bei

6 Tagew. auf 24 Urlaubstage = 4 Wochen
5 Tagew. 2o Urlaubstage = 4 Wochen
4 Tagew. 16 Urlaubstage = 4 Wochen
3 Tagew. 12 Urlaubstage = 4 Wochen
usw.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:10    Titel: Re: bezahlter Urlaub bei geringfügiger Beschäftigung? Antworten mit Zitat

Ich weiß was ich sagen will , aber du verstehst mich nicht Smilie
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