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Scheck eingelöst, trotzdem Lastschrift zurückgebucht

 
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wood-designer
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Anmeldungsdatum: 20.07.2006
Beiträge: 742
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 09:11    Titel: Scheck eingelöst, trotzdem Lastschrift zurückgebucht Antworten mit Zitat

Hallo,

nehmen wir mal an Frau A hat bei ihrer Bank einen Verrechnungsscheck eingelöst.

Der Betrag des Schecks war am nächsten Tag auf ihrem Kontoauszug aufgeführt.

Zwei Tage nachdem die Frau ihren Scheck bei der Bank abgegeben hatte, wurde von der Bank eine Lastschrift mangels Deckung zurückgebucht. Laut Kontoauszug hatte das Konto aber genug Guthaben (weil die Summe des Schecks aufgeführt war).

Auf Nachfrage bei der Bank wurde Frau A erklärt das die Einlösung eines Verrechnungschecks immer 3-4 Tage dauere und das ihr Konto zum Zeitpunkt der Lastschrift nicht genügend Deckung aufwies.

Ist das so rechtens, oder kann Frau A die Gebühren für eine nicht erfolgte Lastschrift, die sie nun ihrem Gläubiger bezahlen muss, von der Bank zurückverlangen.

mfg
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Der Rechtsstaat hat nicht zu siegen, er hat auch nicht zu verlieren, sondern er hat zu existieren!
Helmut Schmidt 2007
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 09:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

zum Zeitpunkt der Scheckeinreichung kann die naturgemäß nicht wissen, ob der Scheck von der bezogenen Bank eingelöst wird. Dies erfährt sie erst, nachdem sie den Scheck vorgelegt hat und die bezogene Bank gezahlt hat (oder eben auch nicht).

In der Zeit zwischen Scheckeinreichung und Scheckgutschrift besteht daher ein Risiko (das sogenannte Scheckobligo).

Wenn der Kunde für dieses Risiko gut ist, schreibt die Bank den Scheck bereits (mit dem Vermerk "Eingang vorbehalten") gut und storniert diese Gutschrift ggf. wenn der Scheck platzt.

Ist der Kunde für das Risiko nicht gut, so schreibt die Bank den Scheck erst nach Eingang gut.

Im ersten Fall besteht aber für die Bank ein zusätzliches Kreditrisiko. Denn wenn der Scheck platzt, sinkt ja der Kontostand um den Scheckbetrag. Übersteigt daher die Inanspruchnahme auf dem Konto plus dem Scheck- (bzw. Lastschrift-)obligo das vereinbarte Limit, so können keine weiteren Belastungen mehr vorgenommen werden.

In diesem Fall würden Lastschriften zurückgegeben werden und Überweisungen nicht ausgeführt werden, wenn die Bonität des Kunden keine Erhöhung des Limits erlaubt.
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derblacky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 12:10    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Ist der Kunde für das Risiko nicht gut, so schreibt die Bank den Scheck erst nach Eingang gut.


bzw. stellt den Betrag ins Scheckobligo ... so wie in diesem geschilderten Fall. Die Folgen sind auch die von Karsten11 genannten.

Tschau
Majo
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