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Kfz-Schaden durch Vandalismus

 
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:26    Titel: Kfz-Schaden durch Vandalismus Antworten mit Zitat

Nabend,

wenn ein Kfz äußerlich mutwillig beschädigt wurde (beispielsweise Lackkratzer, abgetretene Außenspiegel etc.), zahlt dann die Voll- oder Teilkasko?

Wie sieht es mit der vereinbarten Selbstbeteiligung in beiden Fällen aus? Muss der Versicherungsnehmer diese zahlen oder übernimmt die Versicherung den Schaden komplett, wenn er polizeilich zur Anzeige gebracht wurde?

Steigen zum Jahresende die Prozente in der Schadensfreiheitsklasse?
_________________
Gruß

Chris
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:35    Titel: Re: Kfz-Schaden durch Vandalismus Antworten mit Zitat

web-chris hat folgendes geschrieben::
wenn ein Kfz äußerlich mutwillig beschädigt wurde (beispielsweise Lackkratzer, abgetretene Außenspiegel etc.), zahlt dann die Voll- oder Teilkasko?

Das ist - sofern der Verursacher nicht ermittelt werden kann - ein Fall für die Vollkaskoversicherung. Eine Teilkaskoversicherung reicht bei Vandalismusschäden nicht aus.

web-chris hat folgendes geschrieben::
Wie sieht es mit der vereinbarten Selbstbeteiligung in beiden Fällen aus? Muss der Versicherungsnehmer diese zahlen oder übernimmt die Versicherung den Schaden komplett, wenn er polizeilich zur Anzeige gebracht wurde?

Der Versicherungsnehmer trägt seine Selbstbeteiligung (wie selbst mit der Versicherung vereinbart!) selbst. Der Versicherungsnehmer hätte ja auch eine Versicherung ohne Selbstbeteiligung abschliessen können (natürlich gegen einen entsprechend höheren Beitrag).

web-chris hat folgendes geschrieben::
Steigen zum Jahresende die Prozente in der Schadensfreiheitsklasse?

Durch einen derartigen Vollkaskoschaden sinkt natürlich der Schadensfreiheitsrabatt, das heisst, der Versicherungsnehmer wird entsprechend hochgestuft.
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:41    Titel: Re: Kfz-Schaden durch Vandalismus Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
web-chris hat folgendes geschrieben::
Steigen zum Jahresende die Prozente in der Schadensfreiheitsklasse?

Durch einen derartigen Vollkaskoschaden sinkt natürlich der Schadensfreiheitsrabatt, das heisst, der Versicherungsnehmer wird entsprechend hochgestuft.

Danke, aber bist Du Dir bei o. g. Absatz sicher? Ich meine, hier schon andere Aussagen gehört bzw. gelesen zu haben, daher auch meine Nachfrage hier.

Grund: der Versicherungsnehmer hat keinen Einfluß auf den Schaden am Pkw, sondern hat ihn ordnungsgemäß abgestellt (laut Versicherung auf einem privaten Grundstück).
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Gruß

Chris
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:42    Titel: Re: Kfz-Schaden durch Vandalismus Antworten mit Zitat

web-chris hat folgendes geschrieben::
Danke, aber bist Du Dir bei o. g. Absatz sicher?

Ja, aber im Zweifel hilft ein Blick in die Versicherungsbedingungen.
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Glasschäden (teilweise oder ganz - je nach Bauart des Spiegels) bezahlt zum Beispiel die Teilkasko. Böse
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Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::
Glasschäden (teilweise oder ganz - je nach Bauart des Spiegels) bezahlt zum Beispiel die Teilkasko. Böse



Naja, aber das dürfte der kleinste Teil des Schadens sein... Zumal auch nur das Spiegelglas versichert wäre...
Der Wert dieses Glases liegt sicherlich unter der Selbstbeteiligung...
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

Ich danke für Eure Einschätzungen Winken
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Gruß

Chris
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 12:56    Titel: Antworten mit Zitat

Eine kurze Aufklärung:

Der gemeldete Versicherungsschaden wurde zurück genommen, da die Reparatur nicht einmal den SB-Betrag überschreitet.

Ansonsten wäre noch interessant zu erfahren, ob folgende Aussage seitens der Versicherung korrekt ist:

Der VN meldet einen Kasko-Schaden, um die notwendige Frist zur Schadensmeldung einzuhalten. Anschließend stellt sich heraus, dass der Täter gefasst ist und den Schaden zahlt oder der VN die Regulierung selbst übernimmt. Ganz deutlich: außer der Schadensmeldung hat die Versicherung nichts weiter erhalten oder geleistet!!!

Wird der Schaden dennoch auf die SF-Klasse angerechnet, da er gemeldet wurde?

So behauptet jedenfalls die Versicherung... Mit den Augen rollen
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Gruß

Chris
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

Interessanter wäre es zu wissen, was die Versicherung bezüglich dem hier:
Zitat:
Wird der Schaden dennoch auf die SF-Klasse angerechnet, da er gemeldet wurde?
So behauptet jedenfalls die Versicherung...

genau geschrieben hat... Wie kommen Sie zu der Annahme, dass die Versicherung eine Hochstufung vornimmt...?
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

Die Versicherung hat die Auskunft telefonisch gegeben:

Ist ein Kaskoschaden einmal gemeldet, führt er automatisch zu einer Rückstufung bei der SF, unabhängig von einer Regulierung.
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Gruß

Chris
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 13:28    Titel: Antworten mit Zitat

web-chris hat folgendes geschrieben::
Die Versicherung hat die Auskunft telefonisch gegeben:

Ist ein Kaskoschaden einmal gemeldet, führt er automatisch zu einer Rückstufung bei der SF, unabhängig von einer Regulierung.


Das dürfte ziemlicher Unfug sein. War das ein Mitarbeiter der zuständigen Schadenabteilung, oder ein Mitarbeiter einer Versicherungsagentur?

Entscheidend für die Rückstufung ist, dass Entschädigungsleistungen erbracht wurden oder zumindest Rückstellungen gebildet wurden (Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung, Ziff. 14).

Bei der Bildung von Rückstellungen kann´s mal natürlich etwas unbefriedigend für den VN ausgehen: z.B. wird im November oder Dezember ein Schaden gemeldet. Für diesen Schaden wird beim Versicherer eine "Schadenrückstellung" gebildet, es wird also der voraussichtlich zu zahlende Betrag reserviert. Diese Schadenrückstellung führt dann mim kommenden Jahr zunächst mal zur Runterstufung (SFR-Verlust), auch wenn noch gar keine Entschädigung geleistet wurde. Dann wird der Schaden irgendwann abschließend bearbeitet. Dabei kann sich ja ergeben, dass der Schaden ohne Aufwendungen geschlossen wird. Dann wird die Rückstufung (der SFR-Verlust) wieder rückgängig gemacht, der Vertrag wird so behandelt, als ob er schadenfrei war ( war er letztendlich ja auch), und der VN erhält den wegen der vorläufigen Höherstufung zuviel gezahlten Beitrag zurück.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

I.d.R hat der Versicherer solang kein Schaden gezahlt wurde, auch keinen Anspruch darauf, eine Hochstufung durchzuführen...

Von Ihrer Auffassung der Versicherung habe ich noch nie gehört und kann mir dieses Vorgehen auch wirklich nicht vorstellen...

Jedoch würde ich es auch nicht ausschließen, bevor ich nicht die Versicherungsbedingungen gelesen habe...

Vermute jedoch eher, dass da jemand bei der Versicherung noch Restalkohol, oder keine Ahnung, oder vielleicht auch beides hat... Winken

Grüßle Dookie!
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Mensch! Jetzt war der Mogli schon wieder schneller... Geschockt Mr. Green

Hab ich echt 5 Minuten zum schreiben gebraucht... tztztz
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Derec
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Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 09:12    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::
I.d.R hat der Versicherer solang kein Schaden gezahlt wurde, auch keinen Anspruch darauf, eine Hochstufung durchzuführen...

Von Ihrer Auffassung der Versicherung habe ich noch nie gehört und kann mir dieses Vorgehen auch wirklich nicht vorstellen...

Jedoch würde ich es auch nicht ausschließen, bevor ich nicht die Versicherungsbedingungen gelesen habe...

Vermute jedoch eher, dass da jemand bei der Versicherung noch Restalkohol, oder keine Ahnung, oder vielleicht auch beides hat... Winken

Grüßle Dookie!


wir betreiben bei uns zwar einige Zeit kein eigenes Kfz-Geschäft mehr, aber zu der Zeit als wir dies noch gemacht haben, wurde auch bei einer Meldung zur Volkasko ( auch wenn der Schaden dann durch den VN übernommen wurde ) eine Hochstufung vorgenommen.

Natürlich habe ich aber ende Dezember ( da wir ja kein KFZ mehr anbieten Böse ) meine alten Unterlagen entsorgt, sodaß ich natürlich nicht mehr nachschauen kann.

Derec
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Derec hat folgendes geschrieben::

wir betreiben bei uns zwar einige Zeit kein eigenes Kfz-Geschäft mehr, aber zu der Zeit als wir dies noch gemacht haben, wurde auch bei einer Meldung zur Volkasko ( auch wenn der Schaden dann durch den VN übernommen wurde ) eine Hochstufung vorgenommen.



Soweit richtig. Sobald der Schaden angelegt wird, wird eine entsprechende Rückstellung gebildet. Wenn dies kurz vor Jahresende passiert und der Schaden bis dahin noch offen ist, erfolgt zunächst mal die SFR- Rückstufung. Wenn der Schaden dann später ohne Aufwendungen geschlossen wird, wird die Rückstufung wieder rückgängig gemacht.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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