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recht.de :: Thema anzeigen - 2006 Bezahlt und nun doch noch 19% Mwst ?!?
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2006 Bezahlt und nun doch noch 19% Mwst ?!?

 
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Annette
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Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 15:28    Titel: 2006 Bezahlt und nun doch noch 19% Mwst ?!? Antworten mit Zitat

Hallo

Ich habe Mitte Dezember 2006 ein Handy bei einem Onlinehändler bestellt. Etwa eine Woche Später, so um den 22.12, habe ich das Geld überwisen und auch eine Bestätigung am 27.12 über den Eingang des Geldes erhalten. Heute bekomme ich nun eine Benachrichtigung, dass der Prfeis des Handys (!!!) und der Versandkosten an die Mehrwertsteuererhöhung angepasst werden.

Ich kann vielleicht noch verstehen wenn man die entstehenden Mehrkosten beim Versand auf den Preis aufschlägt aber auch der Preis des Produkts, welches ich schon im Jahr 2006 bezahlt habe. Das ist ja als wenn ich in einen Laden gehe und ein Handy kaufe und 2 wochen später bekomme ich eine aufforderung zum Nachzahlen von 30€ wegen der Steuererhöhung! Das ist mir unverständlich!
Dürfen die das? Kann ich mich wehren?

Danke
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Annette,
abgesehen davon, dass Du lieber in der 3. Person schreiben solltest, frage ich, was im Kaufvertrag steht. Das, was vereinbart ist, gilt.
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Recht ist interessant, aber sehr umfangreich; bin kein Fachmann

"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Annette
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Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

mit dem Kaufvertrag ist doch sicherlich die AGB gemeint oder?

kann ich die hier einfach einstellen? und dabei den namen des Vertriebs nennen?
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 15:57    Titel: Antworten mit Zitat

Annette hat folgendes geschrieben::

kann ich die hier einfach einstellen? und dabei den namen des Vertriebs nennen?


Können schon aber dürfen nicht. Mit den Augen rollen
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
Beiträge: 5309
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

AGB können Bestandteil des Kaufvertrages sein. Wozu willst Du den Namen der Firma nennen?
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"Wenn ich schon lüge, dann am liebsten indem ich ausschließlich die Wahrheit sage."
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Annette
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Anmeldungsdatum: 02.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:03    Titel: Antworten mit Zitat

ich habe nun mal alle nennungen des namens oder ähnlichem des Hä#ndlers mit XXXXXX ersetzt.

ich hoffe das hilft ihnen bei meiner hilfe Geschockt



dungsbereich, Begriffsbestimmung 1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Bestellungen bei der XXXXXXX Trading GmbH, nachfolgend "XXXXXXX" genannt, die von Verbrauchern oder Unternehmern über die Internetportale oder in sonstiger Form getätigt werden. Bei telefonischen Vertragsabschlüssen wird der Verbraucher auf die Geltung dieser AGB hingewiesen werden; im Geschäftsverkehr mit Unternehmern werden diese AGB für die laufende Geschäftsbeziehung bei der Erstbestellung einbezogen werden.

1.2 Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt; eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Ab einer Bestellung von mehr als 5 Geräten gleichen Typs besteht ein Beweis des ersten Anscheins dafür, dass der Besteller als Unternehmer gehandelt hat.

§ 2 Vertragsabschluss 2.1 Ihre Bestellung stellt ein Angebot an XXXXXXX zum Abschluss eines Vertrages dar. Sie sind an Ihre Angebotserklärung 14 Tage lang gebunden. Innerhalb dieser Zeitspanne kann XXXXXXX die Annahme Ihres Angebots erklären. Die Annahme des Angebots erfolgt grundsätzlich durch die Auslieferung der Ware oder ausnahmsweise, indem XXXXXXX dem Besteller in sonstiger Weise - etwa durch eine Transportinformation per E-Mail - die Bestellung in Textform verbindlich bestätigt; die automatische Bestätigungsmail bezüglich des Eingangs der Bestellung ist keine Annahmeerklärung im o.g. Sinne. Sollte die Auslieferung ausnahmsweise erst nach Ablauf von 2 Wochen erfolgen, ist die Warenanlieferung ein neues Angebot zum Vertragsabschluss; der Besteller kann dieses Angebot stillschweigend durch Warenannahme und Ingebrauchnahme oder ausdrücklich annehmen; XXXXXXX verzichtet insofern auf den Zugang der Annahmeerklärung (§ 151 BGB).

2.2 Sofern der Besteller Unternehmer ist,wird –vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung im Einzelfall –entsprechend § 2.1 zunächst ein Vorvertrag geschlossen. XXXXXXX ist zunächst lediglich verpflichtet, sich um eine ausreichende Belieferung zu bemühen und gegebenenfalls seine Zulieferer zu kontaktieren. Der Unternehmer ist zunächst nur verpflichtet, XXXXXXX, ein Abstandnehmen von der Bereitschaft zum Abschluss des (künftigen) Vertragschlusses zumindest drei Tage im Voraus schriftlich anzuzeigen. Der Vorvertrag entfaltet eine zweiwöchige Bindungswirkung. Sofern XXXXXXX die Ware innerhalb der Zweiwochenfrist bereit stellt oder ausliefert und eine Erklärung nach Satz 3 XXXXXXX zu diesem Zeitpunkt nicht zugegangen ist, kommt der Hauptvertrag automatisch zustande.

2.3 Sollte XXXXXXX das Angebot zu veränderten Bedingungen, z.B. einem abweichenden Preis, annehmen, ist diese Annahme als Angebot zum Abschluss eines modifizierten Vertrages zu bewerten (§ 150 II BGB). XXXXXXX wird den Besteller unverzüglich nach der Bestellung in Textform auf das modifizierte Angebot hinweisen. Ein Verbraucher hat in diesem Fall die Möglichkeit, das Angebot binnen 14 Tagen ausdrücklich oder stillschweigend –etwa durch widerspruchslose Warenannahme oder per E-Mail –anzunehmen. XXXXXXX verzichtet insofern auf einen Zugang der Annahmeerklärung des Bestellers (§ 151 BGB). Sofern der Besteller Unternehmer ist und der modifizierten Angebotserklärung nicht binnen 3 Tagen nach Zugang widerspricht, gilt das Angebot als angenommen, es sei denn, dass XXXXXXX wegen einer erheblichen Abweichung von der ursprünglichen Bestellung mit einer Annahme des modifizierten Angebots nicht rechnen durfte.

2.4 Ein Vertrag kommt nicht zustande, wenn ein Angebot von XXXXXXX offensichtliche Schreibfehler oder andere falsche Angaben enthält, die die Eigenschaften oder den Preis des Produktes betreffen. XXXXXXX muss dem Besteller nachweisen, dass es sich um einen Schreibfehler oder um eine falsche Angabe handelt. Sofern der Besteller Verbraucher ist, haftet XXXXXXX für alle Beschaffenheitsangaben im Sinne des § 434 I 3 BGB uneingeschränkt; insbesondere darf der Verbraucher auf die Richtigkeit der auf den unter § 1.1 genannten Webseiten gemachten Produktangaben vertrauen.

§ 3 Nichtverfügbarkeit der Leistung 3.1 Jedes Angebot steht unter dem Vorbehalt der Selbstbelieferung; Wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist, weil XXXXXXX bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar und unverschuldet von seinem Lieferanten nicht beliefert wird, hat XXXXXXX das Recht, sich von dem Vertrag zu lösen. In diesem Falle wird XXXXXXX den Kunden unverzüglich darüber informieren, dass eine Lieferung nicht möglich ist, und ihm den evtl. bereits gezahlten Kaufpreis unverzüglich erstatten. Gegenüber Verbrauchern besteht dieses Recht nur, sofern XXXXXXX ein konkretes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat und von dem Zulieferer überraschend nicht beliefert wurde.

3.2 Eine Schadensersatzhaftung wegen Nichterfüllung ist ausgeschlossen, sofern XXXXXXX hinsichtlich der mangelnden Verfügbarkeit weder grob fahrlässig noch vorsätzlich gehandelt hat, eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) bleibt unberührt. Dem Verbraucher stehen im Fall einer Falschlieferung im Sinne des § 434 III BGB die gesetzlich vorgeschriebenen Rechte uneingeschränkt zu.

§ 4 Preise und Versandkosten 4.1 Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von derzeit 16 % (Achtung! Ab dem 01.01.2007 19%). Versehentliche Falschauszeichnungen sind möglich; verbindlich ist im Zweifel nicht der auf den Internetportalen oder in sonstiger Form ausgezeichnete, sondern der in der Annahmeerklärung von XXXXXXX bestätigte Preis. Sollte der ausgezeichnete Preis um mehr als 20 % von dem marktüblichen Preis abweichen, trifft den Besteller eine Obliegenheit zur Rückfrage hinsichtlich der Richtigkeit des ausgezeichneten Preises. Bei Bestellungen vor dem 31.12.2006 und Lieferungen nach dem 01.01.2007 ist XXXXXXX berechtigt, die Differenz zur geltenden Umsatzsteuer nach zu berechnen. Gleiches gilt bei der Nachlieferung, beim Umtauscherzeit nach dem 01.01.2007 oder beim Einlösen von Gutscheinen nach dem 28.02.2007.

4.2 Für Lieferungen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland per GLS wird eine Versandkostenpauschale von € 8,00 berechnet. Die Versandkosten für andere Paketdienste oder Länder finden Sie in den folgenden Versandkostentabelle. § 5 Zahlung, Fälligkeit und Verzug 5.1 Mit Angabe der Kreditkartennummer/Kontonummer in der Bestellung ist XXXXXXX ermächtigt, den Kaufpreisbetrag von dem vom Kunden in der Bestellung angegebenen Kreditkartenkonto/Girokonto einzuziehen; etwaige Bankgebühren infolge eines Scheiterns der Geldanweisung wegen Unterdeckung des Kontos hat der Besteller zu tragen.

5.2 Die Zahlungspflicht wird spätestens mit Übergabe der Ware an den Besteller fällig. XXXXXXX ist zur Erbringung von Teillieferungen berechtigt; der Kaufpreis wird der Teillieferung entsprechend anteilig fällig. Der Warenlieferung liegt ein Rechnungsbeleg bei. Der Rechnungsbetrag ist in einer Summe zu zahlen. Nach Ablauf von 30 Tagen ab ordnungsgemäßem Zugang der Ware nebst Rechnung kommt der Besteller automatisch in Zahlungsverzug (§ 286 III BGB); dies gilt gegenüber einem Verbraucher nur bei entsprechendem Warnhinweis in der jeweiligen Rechnung.

5.3 XXXXXXX ist im Fall des Zahlungsverzugs zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.

5.4 Der Besteller haftet während des Zahlungsverzuges für jede Fahrlässigkeit und für den zufälligen Untergang der bei XXXXXXX bereit gestellten oder bereits ausgelieferten Sache (§ 287 BGB). Nimmt der Besteller die ordnungsgemäß ausgelieferte Ware nicht an - ohne im Fall des Verbrauchsgüterkaufs von einem etwaigen Widerrufs- oder Rückgaberecht Gebrauch zu machen –schuldet er im Fall des Annahmeverzugs insbesondere die entstehenden Mehraufwendungen, beispielsweise die infolge des mehrfachen Zustellversuchs zusätzlich anfallenden Expresskosten oder etwaige Verwahrkosten, Verwaltungskosten, etc. (§ 304 BGB); XXXXXXX hat ab Annahmeverzug einfach fahrlässiges Handeln nicht mehr zu vertreten (§ 300 BGB). Annahmeverzug liegt insbesondere vor, wenn der Kunde zum konkret vereinbarten Leistungszeitpunkt an der angegebenen Lieferadresse persönlich nicht anzutreffen ist. Sofern der Besteller die Annahme unberechtigt ernsthaft und endgültig verweigert, kann XXXXXXX vom Vertrag zurücktreten und insbesondere den entgangenen Geschäftsgewinn als Schadensersatz geltend machen (§ 325 BGB).
§ 6 Aufrechnung, Abtretung und Zurückbehaltungsrecht 6.1 Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt sind oder von XXXXXXX nicht bestritten werden.

6.2 Die Abtretung eines Anspruchs des Bestellers gegenüber XXXXXXX ist nur mit Einwilligung oder Genehmigung von XXXXXXX rechtswirksam; § 354a HGB bleibt unberührt.

6.3 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Auslieferungund Rügeobliegenheit 7.1 Die Lieferung erfolgt an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift. Sofern der Besteller Unternehmer ist, geht die Gefahr mit Auslieferung der Sache an den Spediteur oder einer sonst zur Versendung bestimmten Person über (§ 447 BGB); sofern der Besteller Verbraucher ist, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung erst mit Übergabe der Sache an den Besteller bzw. ab dem Zeitpunkt des Annahmeverzuges über (§ 474 II BGB).

7.2 XXXXXXX bemüht sich, die Ware schnellstmöglich anzuliefern; Lieferfristen stehen grundsätzlich unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und ausreichender Selbstbelieferung gemäß § 3.1. Vorbehaltlich des Vorrangs einer nachweisbaren Individualvereinbarung gelten im Zweifel nur schriftlich vereinbarte Liefertermine als verbindlich.

7.3 XXXXXXX darf die Ware schuldbefreiend einer in der Wohnung des Bestellers angetroffenen Person oder einem unmittelbaren Nachbarn des Bestellers übergegeben. Diese Personen sind zur Öffnung des Versandpakets nicht berechtigt.

7.4 Der Besteller hat die Ware nach Anlieferung unverzüglich auf Qualität und Menge hin zu untersuchen. Die Rechte des Verbrauchers aus den §§ 434 ff. BGB werden bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheit nicht eingeschränkt; aus der Obliegenheitsverletzung kann im Einzelfall jedoch ein Mitverschulden des Verbrauchers nach § 254 BGB erwachsen. Der Unternehmer hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Anlieferung der Ware und versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung oder objektiver Entdeckungsmöglichkeit zu rügen. Die Geltung des § 377 HGB bleibt unberührt.

7.5 Sofern der Besteller Unternehmer ist, besteht nach entsprechender Absprache die Möglichkeit der Direktauslieferung der Ware an dessen Kunden. Sofern diese Kunden Verbraucher sind, stellen sie sich im Vertragsverhältnis zwischen XXXXXXX und dem Unternehmer gleichfalls als empfangsberechtigte Vertreter des Unternehmers dar; insbesondere trifft Sie an Stelle des Unternehmers die Rügeobliegenheit nach § 7.4; die Rechte des Verbrauchers gegenüber seinem jeweiligen Vertragspartner bleiben von dieser Regelung unberührt.


§ 8 Eigentumsvorbehalt
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von XXXXXXX. Gleiches gilt für Gegenstände, die im Rahmen von Reparatur- oder sonstigen Montageverträgen geliefert werden. Die gesetzlichen Eigentumsrechte nach den §§ 946 ff. BGB bleiben hiervon unberührt; der unberechtigte Erwerber ist gegebenenfalls zur Rückübereignung des eingebauten Bestandteils verpflichtet. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen für alle Forderungen, die XXXXXXX gegenüber dem Besteller im Zusammenhang mit seiner Lieferung oder Leistung nachträglich erwirbt. Bis zur Erfüllung der Ansprüche aus dem Eigentumsvorbehalt dürfen die vom Eigentumsvorbehalt erfassten Gegenstände nicht weiter veräußert, vermietet, verliehen oder verschenkt und auch nicht bei Dritten in Reparatur gegeben werden; hiervon unberührt bleibt das Recht des Verbrauchers zur Mangelbeseitigung im Fall des Verzugs von XXXXXXX mit der gesetzlich geschuldeten Nacherfüllung. Kommt der Besteller seinen fälligen Verpflichtungen aus dem Eigentumsvorbehalt nicht nach, kann XXXXXXX nach angemessener Fristsetzung vom Vertrag zurücktreten und die Vorbehaltsware vom Besteller heraus verlangen sowie nach Androhung mit angemessener Frist unter Verrechnung auf seine Forderung durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Sämtliche Kosten der Rücknahme und der Verwertung der Vorbehaltsware trägt der Besteller.

§ 9 Rückgaberecht hinsichtlich der Lieferung von Waren 9.1
Bei Verträgen über die Lieferung von Waren, ist der Besteller, sofern er Verbraucher im Sinne des § 1.2 ist, berechtigt, die Ware innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen gemäß den §§ 312d, 356 BGB auf Kosten und Gefahr von XXXXXXX an die folgende Anschrift zurück zu senden:
XXXXXXX Trading GmbH
Schnackenburgallee 179
D-22525 Hamburg
Am einfachsten und schnellsten kann die Warenrückgabe über den Rücknahmeservice von XXXXXXX abgewickelt werden. Der Besteller meldet die Warenrückgabe durch Telefonanruf bei XXXXXXX an und bekommt umgehend einen vollständig frankierten und adressierten Rücksendeaufkleber zugeschickt; die Ware ist sodann versichert zurück zu senden; die insofern anfallenden Kosten werden von XXXXXXX nach Erhalt der Ware umgehend zurück erstattet. Bei der Versendung durch Paket sollte der Besteller im eigenen Interesse den Abgabebeleg sorgfältig aufbewahren. Der Besteller ist angehalten, die Ware möglichst vollständig mit sämtlichen mitgelieferten Dokumentationen und Zubehörteilen und möglichst in der Originalverpackung zurück zu senden. Sendet der Besteller ihm mitgelieferte Dokumentationen und Zubehörteile nicht mit, kann dies eine Verschlechterung der Ware gem. § 10.2 der AGB darstellen, für die der Besteller unter Umständen Wertersatz leisten muss. Gleiches gilt, sofern der Besteller die Ware nicht versichert zurück sendet und die Ware bei der Versendung beschädigt wird oder abhanden kommt.
9.2 Ein Rückgaberecht besteht nicht bei Audio- oder Videoaufzeichnungen (z.B. CDs, Videokassetten, DVDs) oder Software, wenn diese Produkte vom Besteller entsiegelt worden sind (§ 312 d IV Nr. 2 BGB). Bei kombinierten Geschäften im Sinne des § 139 BGB entfällt mit der Entsiegelung eines Vertragsbestandteils das Rückgabe- bzw. Widerrufsrecht (vgl. Ziffer 9.Cool insgesamt, sofern die Teile eine wirtschaftliche Einheit bilden (z.B. entsiegelte SIM-Karte beim Handykauf- und Mobilfunknetzvertrag).
9.3 Die vierzehntägige Frist des § 9.1 der AGB beginnt mit dem Tage der Übergabe der Ware an den Besteller, jedoch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß §§ 312d Abs. 2, 312c Abs. 2 BGB, zu laufen.
9.4 Die Frist ist eingehalten, wenn der Besteller die Ware innerhalb der zweiwöchigen Frist bei der Post zur Versendung aufgibt bzw. das Rücknahmeverlangen im Fall der Ziff. 9.7 S.1 absendet (§§ 356 Abs.2 S. 2, 355 Abs.1 S. 2, 2. HS BGB).
9.5 XXXXXXX wird vorbehaltlich den Regelungen nach § 10 den Kaufpreis unverzüglich nach Eingang der Ware erstatten.
9.6 XXXXXXX wird dem Verbraucher bei Warenlieferung auf der beigefügten Rechnung eine den Anforderungen der BGB-InfoVO entsprechende Rückgabebelehrung in Textform nach § 126 b BGB aushändigen.
9.7 Der Besteller kann sein Rückgaberecht nur durch Rücksendung der Sache, bzw. wenn die Sache nicht als Paket versand werden kann, durch Rücknahmeverlangen in Textform nach § 126 b BGB ausüben (§ 356 II BGB). Verweigert der Besteller die Annahme der ordnungsgemäß angelieferten Ware oder wird zum konkret anvisierten Auslieferungstermin weder der Besteller noch ein annahmebereiter Dritter nach § 7.5 angetroffen, so kommt der Besteller in Annahmeverzug; sein Verhalten bedeutet im Zweifel keinen konkludenten Rücktritt nach § 356 BGB. Der Besteller hat in diesem Fall die Kosten der fehlgeschlagenen Anlieferung zu tragen (vgl. § 5.4).

9.8 Widerrufsrecht hinsichtlich Dienstleistungen: Bei Verträgen über Dienstleistungen, insbesondere Mobilfunkverträge, ist der Besteller, sofern er Verbraucher im Sinne des § 1.2 ist, berechtigt, innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs Der Widerruf ist zu richten an:

XXXXXXX Trading GmbH
Schnackenburgallee 179
D-22525 Hamburg § 10 Vom Kunden zu erstattender Wert- und Nutzungsersatz 10.1 Sofern der Besteller von seinem Rückgaberecht gem. § 9 Gebrauch macht und die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung benutzt hat, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten; § 11. 5, Satz 3 gilt entsprechend.
10.2 Für den Untergang oder die Verschlechterung der Ware sowie für die Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Besteller Wertersatz zu leisten. Berücksichtigt wird eine Werteinbuße nicht nur an dem Produkt selbst, sondern auch an allen anderen gelieferten und für den Wiederverkauf relevanten Faktoren, insbesondere an der Originalverpackung, Dokumentationen und Zubehörteilen, sowie ursprünglich versiegelter Software. Die weitergehende Schadensersatzpflicht des Bestellers bei einer vom Besteller zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.
10.3 Der Besteller hat auch dann Wertersatz zu leisten, wenn er die Ware bestimmungsgemäß in Gebrauch genommen hat. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Besteller hat deshalb zwischen Lieferung und Rücksendung der Ware die Ingebrauchnahme der Sache, sofern sie nicht ausschließlich der Prüfung der Ware dient, zu vermeiden. Der Kunde darf die Ware grundsätzlich nur in dem Umfang prüfen, in dem das Produkt auch in einer Verkaufsfiliale kostenlos hätte geprüft werden können (z.B. Produkt auspacken und in die Hand nehmen, Tastatur testen; nicht aber: Akku aufladen, SIM-Karte einlegen bzw. Lizenz entsiegeln und telefonieren, Handy bei sich tragen, etc.). Der Besteller darf keinerlei Handlungen an dem Produkt vornehmen, die nur von dem Hersteller oder von XXXXXXX autorisierten Personen vorgenommen werden dürfen. Hierzu gehört insbesondere das Aufbrechen bzw. das Entfernen von am Gerät angebrachten Siegeln sowie das Entfernen und Verändern von Seriennummern.
10.4 Dem Besteller obliegt es, vor Rücksendung der Ware einen den Wiederverkauf förderlichen Zustand des Produktes herzustellen, insbesondere
- auf Datenträgern befindliche Daten, Programme und Passwörter zu löschen,
- in Anspruch genommenes Verbrauchszubehör zu ersetzen, insbesondere bei auch nur geringfügigen Kratzern die Oberschale auszuwechseln oder die zwischenzeitlich entfernte Schutzfolie wiederherzustellen
- die Ware in der vollständigen Originalverpackung samt Innenverpackung und - sofern mitgeliefert - Antistatikhülle zurück zu senden,
- erkennbare Gebrauchsspuren zu beseitigen.
Bei einem Verstoß gegen diese Obliegenheiten gilt § 10.2. § 11 Gewährleistung 11.1 Sofern der Besteller Verbraucher ist, gelten - vorbehaltlich der Haftungsvereinbarung nach § 13 - die gesetzlichen Bestimmungen (§§ 434 ff., 474 ff. BGB).

11.2 Ein bei Lieferung bereits fehlerhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird XXXXXXX zunächst auf eigene Kosten durch ein gleichwertiges Produkt ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (§ 439 BGB). Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen hat der Besteller –vorbehaltlich der Haftungsbeschränkung nach § 13 –die weitergehenden Rechte nach § 437 Nr. 1-3 BGB.
Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:
- bei Schäden, die beim Besteller durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind, sofern diese nicht auf einer mangelhaften Montageanleitung beruhen,
- bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Besteller schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).
XXXXXXX leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen nicht vom Hersteller autorisierten Servicepartner entstanden ist.

11.3 Sowohl für den Fall des berechtigten Reparaturersuchens als auch für den Fall des berechtigten Ersatzersuchens ist der Besteller verpflichtet, das mangelhafte Produkt auf Kosten von XXXXXXX an die angegebene Rücksendeadresse (§ 9.1) - möglichst unter Angabe der Auftragsnummer - einzusenden. Vor der Einsendung sollte der Kunde im eigenen Interesse von ihm eingefügte Gegenstände (z. B. Chips oder Karten) aus dem Produkt entfernen. XXXXXXX ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände hin zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet XXXXXXX nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für XXXXXXX ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist; in diesem Fall informiert XXXXXXX den Besteller und hält den Gegenstand zur Abholung bereit. Der Besteller hat, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Ebenso obliegt es dem Besteller, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, hat er gegebenenfalls von ihm aufgespielte Software und andere Daten sowie Passwörter auf dem von ihm eingesandten Produkt zu löschen. Sollte sich bei der Produktuntersuchung herausstellen, dass es sich um eine offensichtlich unbegründete Mängelrüge handelt, ist der Besteller XXXXXXX zur Aufwandsentschädigung in Höhe eines Pauschalbetrages von 40,00 € verpflichtet; beiden Vertragsparteien bleibt der Nachweis eines geringeren oder höheren Aufwands im Einzellfall unbenommen. Gegenüber Verbrauchern bleibt die Beweislastregelung des § 476 BGB unberührt. Sollte tatsächlich ein Gewährleistungsfall vorliegen, wird XXXXXXX dem Kunden die verauslagten Versendungskosten umgehend nach Durchführung der Nacherfüllung erstatten (§ 439 II BGB).
11.4 Sendet der Besteller die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Besteller die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat er den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten (§ 439 IV BGB). Je angebrochenen Monat Nutzungszeit wird ein pauschales Nutzungsentgelt in Höhe von 4 % des Kaufpreises der ersetzten Ware fällig; dem Besteller bleibt der Nachweis einer niedrigeren Nutzungsentschädigung unbenommen.

11.5 Der Rücktritt ist nur im Fall eines nicht unerheblichen Mangels möglich (§ 323 V BGB); Schadensersatzansprüche bestehen –auch für Verbraucher - nur nach Maßgabe des § 13 (§ 475 III BGB).

11.6 Darüber hinaus können für innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gelieferte Produkte auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten (vertraglichen) Garantiezusage bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten.

§ 12 Verjährungsfrist 12.1 Die gesetzliche Gewährleistung gegenüber Verbrauchern endet bei neuen Sachen zwei Jahre ab Gefahrenübergang und bei gebrauchten Sachen 1 Jahr ab Gefahrenübergang. Ist der Besteller Unternehmer besteht auch für neue Sache eine Gewährleistungsfrist von einem Jahr ab Gefahrenübergang.

12.2 Sofern der Besteller Verbraucher ist, beginnt die Verjährungsfrist mit dem Erhalt der Ware, bei Unternehmern mit Warenbereitstellung bzw. Übergabe an die Spedition zu laufen. Durch eine gegebenenfalls vom Hersteller eingeräumte Garantie wird die Verjährungsfrist nach § 12.1 nicht verlängert.

§ 13 Haftung auf Schadensersatz 13.1 XXXXXXX haftet für grob fahrlässig und vorsätzlich begangene Pflichtverletzungen, sowie für einfach fahrlässig bewirkte Körperschäden. Sofern der Besteller Unternehmer ist, ist die Haftung bei nicht vorsätzlichen Handlungen auf den bei Vertragsschluss typischerweise voraussehbaren Schaden begrenzt.

13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet XXXXXXX nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet XXXXXXX nicht. Eine etwaige Haftung wegen vorvertraglichen Verschuldens (c.i.c.) oder nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

13.3 Unabhängig von einem Verschulden von XXXXXXX bleibt eine eventuelle Haftung bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder aus der Übernahme einer Garantie oder Zusicherung unberührt. Die Herstellergarantie ist eine Garantie des Herstellers und stellt keine Übernahme einer Garantie durch XXXXXXX dar.

13.4 XXXXXXX ist auch für die während des Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich, es sei denn dass der Schaden auch bei rechtzeitiger Lieferung eingetreten wäre.

§ 14 Verwendung von Daten 14.1 Alle personenbezogenen Daten werden bei XXXXXXX streng vertraulich behandelt. Persönliche Kundendaten werden ausschließlich zur Abwicklung der Bestellungen an Dritte weiter gegeben. Nur die jeweils notwendigen Daten werden an den Service-Provider, den Distributor und den Paket- bzw. Kurierservice weiter gegeben. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, unentgeltliche Auskunft über die zur eigenen Person gespeicherten Daten zu verlangen und diese löschen, berichtigen oder für Zwecke der Werbung sperren zu lassen.


§ 15 Verpackungsmaterial, Batterien
15.1 Die von XXXXXXX versendeten Verpackungsmaterialien können durch die Besteller selber entsorgt werden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die verwendeten Materialien an XXXXXXX zurück zu senden. Alte Batterien und Akkus können ebenfalls vom Besteller selber bei einer öffentlichen Sammelstelle bzw. überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus verkauft werden oder an XXXXXXX zurück gesendet werden.

§ 16 Sonstiges 16.1 Alle mit XXXXXXX abgeschlossenen Verträge im Sinne von § 1 unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des U.N.-Kaufrechts.

16.2 Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit Unternehmern einschließlich Wechsel- und Scheckforderungen ist Gerichtsstand der Sitz von XXXXXXX; gleiches gilt gegenüber Verbrauchern, sofern der Besteller keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

16.3 Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern ist der gemeinsame Erfüllungsort der Parteien ist der Sitz von XXXXXXX.

16.4 Sofern der Besteller Unternehmer ist, wird der Einbeziehung von dessen AGB widersprochen; im Fall eines Dissens in einzelnen Teilen gilt der gesamte Vertrag als nicht geschlossen (§ 139 BGB).

16.5 Anzeigen und Erklärungen gegenüber XXXXXXX sind in schriftlicher Form abzugeben, sofern der Besteller Verbraucher ist; sofern der Besteller Unternehmer ist, sind diese Erklärungen und Anzeigen per Einwurf-Einschreiben abzugeben. Vertragliche Abreden oder Erklärungen des Verwenders bleiben von dieser Regelung unberührt.

16.6 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen nicht wirksam sein, berührt dies nicht die Geltung der übrigen Bestimmungen.
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web-chris
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BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Annette hat folgendes geschrieben::
Bei Bestellungen vor dem 31.12.2006 und Lieferungen nach dem 01.01.2007 ist XXXXXXX berechtigt, die Differenz zur geltenden Umsatzsteuer nach zu berechnen. Gleiches gilt bei der Nachlieferung, beim Umtauscherzeit nach dem 01.01.2007 oder beim Einlösen von Gutscheinen nach dem 28.02.2007

Da hast Du die Lösung: Du wirst nachzahlen müssen, oder aber von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
_________________
Gruß

Chris
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BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:28    Titel: Antworten mit Zitat

Redfox hat folgendes geschrieben::
web-chris hat folgendes geschrieben::

Da hast Du die Lösung: Du wirst nachzahlen müssen, oder aber von Deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen.


Wenn denn diese Klausel der Inhaltskontrolle des § 307 BGB standhält.

Hmm, eigentlich hast Du Recht Verlegen

Die MwSt wird doch nach dem Rechnungsdatum berücksichtigt, oder?

Eigener Fall: Dienstleistung im Dezember 06, Rechnung im Januar 07 = 19 % USt.
Andersherum müsste es sich ja anders verhalten = 16 %, oder?
_________________
Gruß

Chris
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Anmeldungsdatum: 27.03.2006
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BeitragVerfasst am: 02.01.07, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Die Umsatzsteuer bestimmt sich nach der Lieferung und nicht nach dem Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Ich denke, die Klausel im § 4 der AGB ist unwirksam nach § 305c BGB.

annette hat folgendes geschrieben::
ich hoffe das hilft ihnen bei meiner hilfe Geschockt
Das gefällt mir Lachen
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 18:25    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen.

Für Fragesteller bedeutet das:
Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Für Antworter bedeutet das:
Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Es bedankt sich für die Beachtung
Ihr FDR-Moderatorenteam

(Die Eingriffe der Moderatoren bitte ausschließlich im Forum für Mitgliederinformation u. Support kommentieren.)
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