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Brauche bitte Denkanstösse :-)

 
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 12:27    Titel: Brauche bitte Denkanstösse :-) Antworten mit Zitat

Hallo heute mal in eigener Sache, vielleicht hat ja jemand eine Idee auf die ich selbst nicht gekommen bin, ansonsten geht mein Leben auch weiter Sehr glücklich

Also ich bin gekündigt worden und habe auf die Klage zur Wiedereinstellung verzichtet, weil meine Kollegin (und Freundin) an meine Stelle kommen sollte (wurde mehrfach von allen Seiten so gesagt). Ich habs ihr sehr gegönnt und wollte auch einfach nur noch fix aus dem (in meinen Augen) Affenladen raus ohne weiteren Stress (und die Abfindung wäre nicht sehr hoch gewesen, da war mir ein gescheites Arbeitszeugnis und meinem letzten Geld nicht nachrennen zu müssen viel lieber - so ist das nämlich dort). Nun nachdem meine Frist in der ich hätte die Klage üblicherweise hätte einlegen können vorbei ist, hat man ihr eine vor die Nase gesetzt (die heimlich in einer anderen NL umbemerkt eingearbeitet wurde) und ihr gesagt, sie kann sich das abschminken. Die Dame wurde am ersten Tag meines Resturlaubes eingestellt. Also müssen Sie die ja schon vorher im Auge gehabt haben, aber das lief hinter meinem Rücken in der anderen NL. Kann ich da jetzt im Nachhinein noch was machen? Meine Kollegin/Freundin ist auch auf 180.

Vielleicht klingt das alles etwas kindl. naiv, aber ich wollte dort nur noch weg (als Alternative stand die Klappsmühle in die ich mich schon einweisen wollte) und auf die Abfindung war ich weißgott nicht angewiesen. Aber da man uns dort wieder mal die Taschen vollgehauen hat bis zum umfallen, will ich denen ihren Triumpf nicht so recht gönnen.
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Gastx
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 13:11    Titel: Re: Brauche bitte Denkanstösse :-) Antworten mit Zitat

Als gekündigte Mitarbeiterin haben Sie kein Mitbestimmungsrecht über die Person Ihrer Nachfolgerin. Ob Ihre Freundin irgendwelche Ansprüche hat, hängt davon ab was ihr zugesagt wurde. Unter Umständen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die Neubesetzung.

Wenn Sie Ihr Ausscheiden aus dem Betrieb an Bedingungen knüpfen wollen, ginge das nur mit einem Aufhebungsvertrag.
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 13:45    Titel: Re: Brauche bitte Denkanstösse :-) Antworten mit Zitat

Die Frist für eine Klage auf Wiedereinstellung ist aber definitv abgelaufen? (Sind doch glaube ich 3 Wochen nach Kündigungszugang) Und kann auch nicht unter Umständen verlängert werden?
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Gast






BeitragVerfasst am: 26.09.04, 23:07    Titel: Re: Brauche bitte Denkanstösse :-) Antworten mit Zitat

anna hat folgendes geschrieben::


Also ich bin gekündigt worden und habe auf die Klage zur Wiedereinstellung verzichtet, weil meine Kollegin (und Freundin) an meine Stelle kommen sollte (wurde mehrfach von allen Seiten so gesagt).


Also keine feste Zusage, geschweige denn schriftlich!


Ich habs ihr sehr gegönnt und wollte auch einfach nur noch fix aus dem (in meinen Augen) Affenladen raus ohne weiteren Stress (und die Abfindung wäre nicht sehr hoch gewesen, da war mir ein gescheites Arbeitszeugnis und meinem letzten Geld nicht nachrennen zu müssen viel lieber - so ist das nämlich dort). Nun nachdem meine Frist in der ich hätte die Klage üblicherweise hätte einlegen können vorbei ist, hat man ihr eine vor die Nase gesetzt (die heimlich in einer anderen NL umbemerkt eingearbeitet wurde) und ihr gesagt, sie kann sich das abschminken. Die Dame wurde am ersten Tag meines Resturlaubes eingestellt. Also müssen Sie die ja schon vorher im Auge gehabt haben, aber das lief hinter meinem Rücken in der anderen NL. Kann ich da jetzt im Nachhinein noch was machen? Meine Kollegin/Freundin ist auch auf 180.



Wann denn nun, nach 3 Wochen oder gleich den 1. Tag , wo Du nicht mehr dort warst.
Wieso hinter Deinem Rücken und heimlich ? Der AG ist doch wohl nicht verpflichtet, Dich zu fragen, wen er plant einzustellen, bzw. wer Deine Nachfolge antreten soll. Mit den Augen rollen


anna hat folgendes geschrieben::
Vielleicht klingt das alles etwas kindl. naiv, aber ich wollte dort nur noch weg (als Alternative stand die Klappsmühle in die ich mich schon einweisen wollte) und auf die Abfindung war ich weißgott nicht angewiesen. Aber da man uns dort wieder mal die Taschen vollgehauen hat bis zum umfallen, will ich denen ihren Triumpf nicht so recht gönnen.



Nur weil Ihr Euch so naiv angestellt habt, der AG ein bischen schlitzohriger war und Ihr(Du) deshalb jetzt auf Rache aus seid, wird keiner eine Ausnahme wegen der Klagefrist machen. Dumm gelaufen, würde ich sagen.

Deinen vielen anderen Kommentaren nach, hätte ich eigentlich nicht geglaubt, dass man Dich so leicht über den Tisch ziehen kann Überrascht , also werd ich mal auf Deine Ratschläge nicht hören. Traurig
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anna
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 09:56    Titel: Re: Brauche bitte Denkanstösse :-) Antworten mit Zitat

Hallo Gast,

ich hatte einen erheblichen Anteil an Resturlaub und den habe ich im erstn Drittel des Kü-frist-Monates angetreten. Als ich sozusagen einen Tag in Resturlaub war, hat die Dame am gleichen Tag ihren Arbeitsvertrag unterschrieben und dort angefangen. Woher sollte ich das wissen oder ahnen oder es herausbekommen, wenn ich brav zuhause sitze und meinen Urlaub abfeiere?

Es ist mir schon klar, dass ich dem Arbeitgeber nicht vorschreiben kann, wen er an meine Stelle zu setzen hat. Jedoch wurde ausdrücklich von allen Seiten bestätigt, dass meine Kollegin die Aufgaben übernehmen soll (Beförderung) und es wurde schon fleißig überlegt, wie wo und was wie gemacht werden wird (bei diesen Gesprächen war ich stets anwesend). Ich meine, man hätte das auch bleiben lassen können und mich nicht noch in diese Gespräche einbeziehen müssen. Nun ist es ja so, dass ich hätte auf Wiedereinstellung klagen können (binnen einer Frist von 3 Wochen), aber ich war im Endeffekt froh dass ich dort weg war und habe nur gebetet, das meine Gehaltsabrechnung stimmt und ich meine Unterlagen bekomme (ja du hast Recht, der AG ist ein Schlitzohr und gerade deshalb ärgere ich mich im Nachhinein, so sehr, nicht nur zu meinem eigenen Leidwesen, sondern auch zu dessen meiner Kollegin, die wird nämlich ihr Kündigung bald im Briefkasten haben, weil ihre Arbeitskraft dann von Unnöten ist).

Mir ging es auch nicht darum für mich eine Ausnahme bezügl. der Klagefrist zu machen, aber ich wollte die Umstände schildern und je mehr der Leser weiß, desto expliziter kann er auf meine Frage eingehen und evtl. findet sich eine Lösung, die ICH leider übersehen habe. Wie ich aber schon sagte, geht mein Leben auch so weiter, trotzdem ärgerlich.

Ich persönlich möchte nicht behaupten, dass man mich über den Tisch gezogen hat. Ich kenne meine Rechte, ob ich davon Gebrauch mache, steht auf einem anderen Blatt. Es ist sicherlich für einen Aussenstehenden schwer zu verstehen, wieso der eine oder andere so handelt, wenn er nicht in dieser Situation war. Gerade weil ich mich da so gut auskenne (Arbeitsrecht war ein wesentlicher Bestandteil meines Arbeitsbereiches im Personalbüro) und ständig gesagt habe, dass das so rechtl. nicht möglich ist oder "gegen das Gesetz" was der AG da machen will, habe ich letztendlich meine Kündigung bekommen (wobei aber noch mehr Faktoren eine Rolle spielen - permanente Beleidigung, Betrug gegen Dritte, Lohnbetrügerein und herbe Verstöße gegen das Arbeitsgesetz).
Na klar hätte ich vor`s Arbeitsgericht gehen können mit meinen tausenden Aktennotizen, die ich dazu gemacht habe. Meine Arbeit hätte ich so oder so nicht wiederbekommen. und es auch nicht gewollt. Ich wollte nur weg, nur noch meine Sachen haben und mein Leben wieder leben. Ehrlichkeit und Menschlichkeit wird nunmal in dieser Welt bestraft, das habe ich nun auch endlich begriffen Traurig So bin ich eben. Jedem anderen hätte ich gesagt, er soll nicht so naiv sein und alles einklagen was ihm zusteht. Ich selbst mache leider immer die Fehler, vor denen ich andere stets warne.
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Inkognito
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 24.09.2004
Beiträge: 3898

BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:13    Titel: Re: Brauche bitte Denkanstösse :-) Antworten mit Zitat

Du mußt unterscheiden zwischen dem Klageantrag gemäß Kündigungsschutzgesetz (Kündigung ungerechtfertigt und Fportbestand des Arbeitsverhältnisses) und einem eventuellen Wiedereinstellungsanspruch.

Für den ersten Antrag gilt die 3 Wochenfrist des Kündigungsschutzgesetzes.

Über die Bestimmungen des KSchG hinaus kann aber ein Wiedereinstellungsanspruch entstehen, wenn sich zwischen dem Ausspruch der Kündigung und dem Ablauf der Kündigungsfrist unvorhergesehen eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit ergibt. Der Weiterbeschäftigungsanspruch stützt sich auf §242 BGB und ist nicht an die 3 Wochenfrist gebunden, kann aber nur dann geltend gemacht werden, wenn der betriebsbedingte Grund noch während der Kündigungsfrist entfällt (hier die umgesetzte Kollegin, da Arbeitsplatz doch nicht wegfällt).

Ein versierter Fachanwalt für Arbeitsrecht kann da sicher noch etwas brauchbares basteln.

Inkognito
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