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Wobei man noch unterscheiden muß zwischen Lastschrift mit Einzugsermächtigung, (hierzu wurde bereits alles geschrieben) und einer Lastschrift mit Abbuchungsauftrag.
Bie dieser zweiten Variante erteilt der Zahlungspflichtige einen direkten Auftrag an seine Bank, das Firma xyz per Abbuchungsauftrag Lastschriften ziehen darf. Diese sind nicht rückbuchbar, hier kann für die Zukunft nur der Auftrag an die Bank gekündigt werden.
Tschau
Majo _________________ Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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