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Verfasst am: 03.01.07, 08:11 Titel: Klage auf Unterlassung
Wir gehen davon aus, das ein Mitarbeiter einer Behörde eine Sanktion erläßt, die drei Tage vor ablauf des von der Behörde Festgesetzten Termins liegt. Weiterhin gehen wir davon aus, das der Mitarbeiter dies schon öfter gemacht hat. Dienstaufsichtsbeschwerden verlaufen im Sande.
Wie sieht die Möglichkeit auf eine Klage auf Unterlassung solch einer Praktik aus, und wie schätzt ihr den erfolg ein.
Vielen Dank für die Antwort, ich probiere es mal etwas bildlicher unter dem Aspekt einer fiktiven Situation.
Gehen wir davon aus Ein Bürger sitzt auf der Lehne einer Parkbank, erhält dafür vom Ordnungsamt ein Verwarnungsgeld von 5 Euro, mit der Aufforderung dies bis zum 15.10.2006 zu bezahlen. Bereits am 10.10.2006 wird ein Bußgeldbescheid erlassen der die Summe erheblich höher ausfallen läßt. Dieser bescheid ist wirksam obwohl die Zahlungsfrist des Verwarnungsgeldes noch garnicht abgelaufen ist.
Um dies telefonisch zu klären teilt der Sachbearbeiter der Stadt mit, dass zu erwarten ist, das der Betroffene sein Verwarnungsgeld nicht rechtzeitig einzahlt und der Bußgeldbescheid vorsorglich erstellt wurde.
Da der entsprechende Sachbearbeiter in anderen, die gleiche Person betreffend, fehlentscheidungen getroffen hat und Dienstaufsichtsbeschwerden ohne Konsequenz verlaufen stellt sich nun die Frage wie die aussichten auf ein Klageverfahren auf Unterlassung aussehen?
Hier stellen sich zwei Fragen
Kann man eine Behörde verklagen etwas zu unterlassen was vom Gesetzt her garnicht erlaubt ist?
Wie hoch würde mann eine zu zahlende Geldstrafe an den Kläger ansetzen?
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