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Sturmschaden! wer muss zahlen?

 
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pitbulljackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:21    Titel: Sturmschaden! wer muss zahlen? Antworten mit Zitat

hallo. ein frohes neues jahr wünsche ich!Sehr glücklich
ich habe eine frage zu folgendem fall:

wenn vor einem wanderschild (für baustellen z.B.) jemand auf einem ausgewiesenen parkplatz steht, und das schild nun durch etwas stärkeren wind umkippt, und zwar genau auf die heckscheibe des davor parkenden fahrzeugs (heckscheibe komplett hinüber, beule im rahmen, abschleppkosten), wer muss für den schaden aufkommen? gibt es eine regelung, wie die schilder gesichert sein müssen, damit so etwas nicht passiert, z.B. eine bestimmte mindestzahl an betonsteinen zum beschweren? auf welchen paragraphen kann man sich da beziehen?

vielen dank für die info!!!
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.01.07, 21:32    Titel: Antworten mit Zitat

Die Definition von einem Sturmschaden ist Windstärke 8 oder darüber.
Wenn dabei Schäden am Fahrzeug auftreten, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 07:16    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Wenn dabei Schäden am Fahrzeug auftreten, ist dies ein Fall für die Teilkaskoversicherung.
Das mag grundsätzlich richtig sein, aber in diesem Fall ist m.E. unabhängig von der Windstärke auf jeden Fall der Schilderaufsteller (und damit nicht notwendigerweise das Bauunternehmen) schadensersatzpflichtig.

Ach so: ich denke, dieses Thema ist im Versicherungsrecht besser aufgehoben, also dorthin verschiebibert.
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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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pitbulljackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

danke für eure info´s! wie verschieb ich den beitrag denn?
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, es hängt tatsächlich von der Windstärke ab...

Bei Gebäuden ist es auf jeden Fall so.

Herrscht eine Windstärke von über 8, so muss der Eigentümer für Beschädigungen durch losgelöste Teile nicht haften,
da Sturm vorlag und dies dann höhere Gewalt darstellt.

Haben sich jedoch Teile bei einer Windstärke von unter 8 gelöst, so ist davon auszugehen, dass das Teil
(Dachziegel, Schild, etc.) nicht ausreichend gesichert bzw. nicht im verkehrssicheren Zustand war.
Hierdurch liegt dann automatisch ein Verschulden beim Eigentümer/Aufsteller vor.

Grüßle Dookie!
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Schokolade ist gut gegen Zähne.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

So pauschal ist das nicht so ganz richtig.

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Herrscht eine Windstärke von über 8, so muss der Eigentümer für Beschädigungen durch losgelöste Teile nicht haften,
da Sturm vorlag und dies dann höhere Gewalt darstellt.


Es kann sein, dass den Gebäudeeigentümer trotzdem ein Verschulden trifft (z.B. mangelnde Instandhaltung). Ordnungsgemäß gebaute und instandgehaltene Gebäude stürzen bei Sturm nicht so einfach ein. Allerdings ist richtig: wenn sich trotz ordentlicher Instandhaltung des Gebäudes durch Sturm ein Teil ablöst, dann dürfte kein Verschulden und somit keine Haftung des Gebäudeeigentümers vorliegen. Der Gebädueeigentümer trägt die Beweislast.



Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Haben sich jedoch Teile bei einer Windstärke von unter 8 gelöst, so ist davon auszugehen, dass das Teil
(Dachziegel, Schild, etc.) nicht ausreichend gesichert bzw. nicht im verkehrssicheren Zustand war.
Hierdurch liegt dann automatisch ein Verschulden beim Eigentümer/Aufsteller vor.
!


Auch das kann man so pauschal nicht sagen. Wie oben schon gesagt. hier tifft die Beweislast den Gebäudeeigentümer. Es wird gesetzlich vermutet (vgl. § 836 BGB), dass den Gebäudeeigentümer ein Verschulden trifft; er kann diese Vermutung aber widerlegen. Dieser Gegenbeweis ist natürlich nicht ganz einfach zu führen, wenn durch ein "laues Lüftchen" bereits die Ziegel vom Dach fallen, also wird in der Praxis in den meisten Fällen schon eine Haftung gegeben sein.

Zurück zum Ausgangsfall; der hat ja mit dem Einsturz oder Ablösung von Gebäudeteilen nix zu tun, somit haben wir die "normale" Beweislast:

Biber hat folgendes geschrieben::
...aber in diesem Fall ist m.E. unabhängig von der Windstärke auf jeden Fall der Schilderaufsteller (und damit nicht notwendigerweise das Bauunternehmen) schadensersatzpflichtig.


Auch das kann man in dieser Absolutheit so nicht behaupten. Der Schilderaufsteller ist dann schadenersatzpflichtig, wenn ihn ein Verschulden trifft. Das Verschulden hat der Geschädigte zu beweisen. Es spricht natürlich vieles dafür, dass der Schilderaufsteller seine Verkehrssicherungspflicht nicht beachtet hat, wenn das Baustellenschild durch den Wind umstürzt, aber da steht der Geschädigte halt erstmal in der Beweispflicht.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 10:52    Titel: Antworten mit Zitat

Jaja, das vermutete Verschulden Winken Habs mir wohl mal wieder zu leicht gemacht... Verlegen

Aber du brauchst ja auch was zum tun Winken Lachen

Im Übrigen kann der Beweis erbracht werden, in dem man alle 2-3 Jahre das Dach überprüfen lässt und diese Rechnung aufbewahrt.
Einen besseren Beweis gibt es nicht. Smilie

Grüßle Dookie! & Gutes Neues!
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pitbulljackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 14:28    Titel: Antworten mit Zitat

bilder von dem umgekippten schild, sowie der straße in der es stand sind vorhanden. deutlich ist auch zu sehen, das der standfuß mit nur einem betonstein gesichert ist! ist das beweis genug?
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Dookie82
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Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 14:53    Titel: Antworten mit Zitat

pitbulljackie hat folgendes geschrieben::
bilder von dem umgekippten schild, sowie der straße in der es stand sind vorhanden. deutlich ist auch zu sehen, das der standfuß mit nur einem betonstein gesichert ist! ist das beweis genug?



Sie sollten erstmal die Windstärke vom entsprechenden Tag ermitteln... bzw. alles beim Versicherer melden/einreichen...
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pitbulljackie
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 02.01.07, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

wie meinen sie das? meiner versicherung hab ich schon telefonisch bescheid gegeben...
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 10:27    Titel: Antworten mit Zitat

pitbulljackie hat folgendes geschrieben::
wie meinen sie das? meiner versicherung hab ich schon telefonisch bescheid gegeben...


Beim gegnerischen Haftpflichtversicherer alle Schadenersatzforderungen einreichen...

Der prüft dann, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind... falls er die Meinung vertritt dass dies zutrifft, so wird er bezahlen.

Falls nicht, muss das Geld bei diesem eingeklagt werden...
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pitbulljackie
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 5
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 12:55    Titel: Antworten mit Zitat

ach so. vielen dank! Smilie
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