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Kaufbeleg abhanden, wie den Kaufnachweis antreten?

 
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 13:16    Titel: Kaufbeleg abhanden, wie den Kaufnachweis antreten? Antworten mit Zitat

Hallo,

mal sehen, ob ich in diesem Forum richtig bin Winken

Ein Kunde hat sich für seine Kameraausrüstung ein teures Objektiv gekauft. Geräte dieses Herstellers werden alle mit einer Seriennummer ausgestattet und liegen preislich im 4-stelligen Euro-Bereich.

Nun möchte der Käufer das Objektiv steuerlich geltend machen, versichern, verkaufen, oder einen Gewährleistungsfall anmelden. Alles Dinge, bei denen ein Kaufbeleg notwendig ist.

Dieser Kaufbeleg ist jedoch abhanden gekommen, so dass sich der Käufer an den Verkäufer wendet. Dieser verspricht, alle Kassenbuchungen an dem betreffenden Tag X durchzusehen und nachträglich eine ordentliche Quittung zuzusenden - beim Kauf selbst gab es nämlich nur einen normalen Kassenbon.

Der VK teilt nun mit, er haben keinen passenden Verkauf gefunden.

Was soll der Käufer denn jetzt tun? Es gab für den Kauf des Objektivs zwei Zeugen, die beim Kauf mit anwesend waren, aber das wäre wohl nur von Nutzen, wenn ein Gewährleistungsfall eintreten würde und sich der Händler weigert, den Artikel in Reparatur zu nehmen.
_________________
Gruß

Chris
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Smiler
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Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst mit Zeugen hätte ich Zweifel, zumindest bei höherwertigen Artikeln, sind Geräte durch das eintragen der SerienNr. an den Kaufbeleg gebunden, nur meine Erfahrung oder so.
"Billig" 123, geiz ist, ich bin doch nicht blöd, kaufen und im Fachhandel reparieren lassen Auf den Arm nehmen
Für die Garantie mag es unerheblich sein, da das Produktionsdatum auf den Geräten vorhanden ist, sofern diese nicht nur dem Erstkäufer zusteht.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat folgendes geschrieben::

"Billig" 123, geiz ist, ich bin doch nicht blöd, kaufen und im Fachhandel reparieren lassen

Das Gerät wurde "teuer" im betreffenden Fachhandel (mit "Auszeichnung") erworben Mit den Augen rollen
_________________
Gruß

Chris
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derblacky
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 15:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wurde die 4stellige Summe denn bar bezahlt? Wenn per Bankkarte/ Kreditkarte bezahlt wurde, ist der dementsprechende Umsatz zumindest auf dem Kontoauszug.

Für FA und Versicherung und Verkauf könnte dies schon ausreichend sein bzw. vielleicht (mit dem Verwendungszweck) auch dem Verkäufer bei seiner Suche helfen Winken

Tschau
Majo
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
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web-chris
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 281
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Der Artikel wurde - nur Bares ist Wahres - cash bezahlt.

Manche Verkäufer können auch mit etwas Aufwand die Buchungen gerade bei so hochwertigen Artikeln nachvollziehen. Möglicherweise trifft diese Auslegung des Kundenservice auch auf den angesprochenen Händler zu. Winken
_________________
Gruß

Chris
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