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Ok, ok, Dummheit schützt ja (bekanntlich) vor Strafe nicht... (siehe mein Beitrag von gestern). Nun schickt mir besagter Anwalt heute allerdings eine neue (korrigierte) Rechnung, weil er sich in der letzten um 30 Euro vertan hat! Nun machen es diese 30 Euro auch nicht mehr fett, allerdings habe ich den geforderten Betrag gestern abend überwiesen und würde nun gern mal wissen ob ich die Differenz grundsätzlich zahlen muss, wenn Herr Anwalt anstatt "zuzüglich" nun mal "abzüglich" verwendet und der Rechnungsbetrag auch "abzüglich" aufweist, ist das doch sein Versehen ..... ich habe gezahlt, was ursprünglich gefordert war, die Sache ist für mich erledigt......oder doch nicht?
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