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BAT Einstufung, Bewährungsaufstieg???

 
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Gast1
Gast





BeitragVerfasst am: 26.09.04, 16:13    Titel: BAT Einstufung, Bewährungsaufstieg??? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage zum BAT.

Ich wurde per Gesetz zu einer anderen Behörde übegeleitet. Ich wa in der alten Behörde seit dem ersten Tag entsprechend BAT IVb eingruppiert (nach einem hauseigenen Tarifvertrag)

Bei der neuen Behörde gab es diesen (Angestellten-) Arbeitsplatz bisher nicht, es mußten also neue Stellenbeschreibungen gefertigt werden.

Dort werde ich eine Stellenbeschreibung nach BAT IVb erhalten.

Meine Frage ist jetzt unter welchen Voraussetzungen kann man in die Vergütungsgruppe IVa aufsteigen, gibt es dazu eine tarifvertragliche Regelung??? Mir wurde gesagt, dass ein Zeit- bzw. Bewährungsuafstieg nicht möglcih sei... Kann das ein???
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matthias.
Gast





BeitragVerfasst am: 27.09.04, 10:37    Titel: Re: BAT Einstufung, Bewährungsaufstieg??? Antworten mit Zitat

Für den Bewährungsaufstieg ist wichtig die Fallgruppe zu kennen. Sie unterteilt die Eingruppierung in IVa weiter und je nach Fallgruppe gibt es einen Bewähruhgsaufstieg oder nicht.
MfG
Matthias
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