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Phantasiename bei Einzelunternehmung

 
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Koch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 12:31    Titel: Phantasiename bei Einzelunternehmung Antworten mit Zitat

Hallo,
Person A Einzelunternehmer ohne Handelsregistereintragt
Möchte unter den Namen sagen wir mal Käsekuchen einen Onlinehandel betreiben.
Person A hat auch noch einen Ladenlokal.

Auf Rechnungen und allen anderen Schriftstücken steht der reale Name von Person A
Impressum im Internet ebenfalls der reale Name.


Ist das so zulässig?
Darf A den Shop Käsekuchen nennen?

Gruß und Dank
Koch
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 13:27    Titel: Antworten mit Zitat

Ist jetzt der Domain-Name gemeint, etwa käsekuchenshop.de?
Das ist problemlos möglich.

Man kann seine Einzelfirma auch "Der Käsekuchenshop" nennen, eine klärende Bezeichnung (Inhaber: A. Mustermann" ist m.E. erforderlich.
Verträge werden ja dann mit A.Mustermann, der Inhaber des Käsekuchenshops ist, geschlossen und nicht mit "Käsekuchenshop" der keine eigene Rechtspersönlichkeit hat.
_________________
Das Leben ist ungerecht, aber denke daran: nicht immer zu deinen Ungunsten. John F. Kennedy
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Koch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort Smilie

Der Domainname ist also möglich

Die Anbieterkennzeichnung müsste wo erfolgen
Reicht es im Shop beim Impressum, AGB aus?

Oder Muss der Inhaber auch im Logo genannt werden?

Koch
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 12:04    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, im Logo ( der Firmenbezeichnung) nicht, auf jeden Fall aber im Impressum, bei der Widerrufsbelehrung, überall dort, wo es auf den Vetragspartner ankommt, also auch auf der Rechnung, dem Angebot..... alleine oder neben / unter dem Logo.
_________________
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Koch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Der Laden "Käsekuchen" verkauft aber Socken.
Beim Handelsregister spricht man vom Grundsatz der Firmenwahrheit und Firmenklarheit, es werden keine Käsekuchen Verkauft und es heißt auch keiner der Beteiligten Kuchen oder Käse.

Konkretes Beispiel:
Das Geschäft heißt Socken Hans Gewerbetreibender ist aber Karl Gustav.

Etablissementbezeichnung scheidet also aus.

vorauf könnte man sich stützen § etc.?

Gruß und Dank
Koch
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Carlton
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.01.2007
Beiträge: 391
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.01.07, 09:34    Titel: Käsekuchen Antworten mit Zitat

Koch hat folgendes geschrieben::
Der Laden "Käsekuchen" verkauft aber Socken.
Beim Handelsregister spricht man vom Grundsatz der Firmenwahrheit und Firmenklarheit, es werden keine Käsekuchen Verkauft und es heißt auch keiner der Beteiligten Kuchen oder Käse.

Konkretes Beispiel:
Das Geschäft heißt Socken Hans Gewerbetreibender ist aber Karl Gustav.

Etablissementbezeichnung scheidet also aus.

vorauf könnte man sich stützen § etc.?

Gruß und Dank
Koch



Hallo Koch,

meines Wissens nach ist es völlig egal, wie der Online-Shop genannt wird, auch wenn er jetzt Socken verkauft, kann man ihn gut und gerne "Käsekuchen" nennen, allerdings bezweifle ich dann den Erfolg des Shop´s Lachen
Andersherum ist es mit dem "richtigen" Laden, dort ginge es bzgl der Firmenklarheit usw nicht, es wäre irreführend.Man könnte ihn wohl "Käsesocke" nennen, aber anders ginge es nicht.

Im I-Net kann man die Domain anmelden, da wird man nicht gefragt, wie und warum und wofür, daher ist es egal, wie der Shop genannt wird ! Es gibt da keine rechtliche Einschränkung, zumindest bis jetzt noch nicht.....

Mfg
_________________
Recht haben ist nicht gleich Recht kriegen !
Gerne nehme ich reichlich grüne Punkte entgegen Winken
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