Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Hallo,
falls ich hier im falschen Bereich gelandet bin, bitte ich um Nennung des richtigen Rechtsgebiets. Danke.
A hat sich vor Jahren bei einem Hannoveraner Wirtschaftsdienst an einem, inzwischen insolventen, Immobilienfonds beteiligt, der mit einem Kredit einer Hamelner Bank gekoppelt war. Den Kreditvertrag hatte ein Mitarbeiter des Wirtschaftsdienstes, kein Mitarbeiter der Bank, abgeschlossen.
Nun hat A von Urteilen erfahren, die im Fall identisch mit seinem sind und für den Anleger positiv ausgingen.
Der Definition nach, handelte es sich eindeutig um ein „Haustürgeschäft“.
Es gibt Vorschläge für einen Widerruf nach dem Haustürwiderrufsgesetz, sofern die Anbahnung des Geschäftes in einer Privatwohnung oder am Arbeitsplatz stattgefunden hat. Dies war bei A der Fall.
Ein Widerruf soll dazu führen, dass der finanzierenden Bank keine Ansprüche mehr aus dem Kreditvertrag zustehen, sie alle durch den Anleger selbst geleistete Zahlungen erstatten und Sicherheiten freigeben muss. Im Gegenzug erhält sie die Fondsanteile.
Fragen:
Ist ein Widerruf auch nach vielen Jahren möglich?
Wäre es realistisch möglich, dass A die Angelegenheit alleine, ohne anwaltliche Hilfe, durchzieht?
Wo bekommt A Adressen von bewährten Anwälten des Interressen- oder Fachgebiets Anlegerschutz?
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.