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Fotos mit uneingeschränkte Nutzung

 
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Simon Gabauer
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 19:23    Titel: Fotos mit uneingeschränkte Nutzung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

ich habe ein sehr sehr großes Problem. Meine Freundin hatte mal ein Fotoshooting bei einem Fotografen, welcher ihr nach dem Shooting einen uneingeschränkten Nutzungsvertrag unterschrieben ließ - dafür war das Shooting kostenlos. Er wies sie darauf hin, das er dies deshalb machen würde, damit er die Fotos an Zeitungen verkaufen kann und sich das Shooting auf diese Art und Weise amortisiert - Sie hatte nicht die geringsten Zweifel an diesem Tag und dachte sich nichts weiter. Nun, drei Jahre nach dem Shooting, wurde sie öfters auf obszöne Bilder im Internet - bzw. auf Bilder von Covers auf DVD`s welche mit einem sehr sehr erniedrigenden Inhalt sind, welchen ich jetzt nicht einmal erwähnen möchte, angesprochen. Nun meine Frage, in wie weit darf der Fotograf solche Bilder weitergeben bzw. ist er berechtigt Bilder auf diese Art und Weise verwenden zu dürfen? Es muss doch immer noch einen Paragrafen im Gesetzbuch geben, welcher Menschen von persönlicher Erniedrigung und enormer Rufschädigung schützt, oder? Oder ist ein uneingeschränkter Nutzungsvertrag ein Freilos zum Handeln mit allem was einem gerade passt?

Ich hoffe es findet sich jemand und kann mir helfen bei diesem Problem. Ebenfalls hoffe ich, den richtigen Forum gefunden zu haben - wenn nicht - tut mir leid, ich kenn mich nicht so gut aus bei den rechtlichen Dingen!

DANKE, Simon
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

Es bedankt sich für die Beachtung
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 03.01.07, 21:58    Titel: Antworten mit Zitat

Mal ganz allgemein gesprochen:

Einem zeitlich und räumlich und medienmäßig uneingeschränkten Nutzungsrecht kann man nachträglich widersprechen, wenn sich die Natur des Mediums geändert hat.

Beispiel: Mein Posting hier kann ich mit Aussicht auf Erfolg verlangen zu löschen, wenn sich recht.de plötzlich in ein rechtsradikales Forum verwandeln würde.

Spricht ein Fotograf nun von "Zeitungen" oder gibt das gar schriftlich, dann können damit evtl. noch Zeitschriften gemeint sein, so umgangssprachlich. Kaum aber CDs. Und erst recht nicht solche, die umgangssprachlich als "pervers" bezeichnet würden, oder ebensolche Internetseiten.

Will man da nicht zu sehen sein, dann kucke man nach Belegen für sein abgetretenes Nutzungsrecht, und gehe entsprechende rechtliche Schritte zur Wahrung seiner Interessen.

Bitte um Löschung usw. Oder Extra-Honorar? Was ist das Begehr?

Frage aus Berlin, Gerd
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

^^Wer spricht einen denn auf solche CD's an....

Im Ernst: Die Einwilligung reicht nur so weit wie sie auch erteilt wurde. Da hat Gerd aus Berlin recht.

Man sollte aber zunächst einmal schauen, was die fiktive Fotografierte da genau unterschrieben haben könnte - umfassende Nutzungsrechte sind mir grundsätzlich zu unbestimmt. Normalerweise enthalten solche Verträge detaillierte Angaben, ob z.B. eine Internet- oder CD-Nutzung ebenfalls möglich ist.
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Simon Gabauer
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 11:49    Titel: Danke Antworten mit Zitat

vorab besten dank für die schnellen antworten...

wenn ich davon ausgehe wenn angenommen ein Vertrag unterschriebne wurde (wird erst nachgereicht, daher kann weis ich den vertraginhalt nicht sicher), welcher Inernet oder CD-Nutzung beinhaltet kann das noch lange nicht die freigabe für eine nutzung in der porno branche sein, da müsste der fotograf doch explizit darauf hinweisen, bzw. zu diesem zeitpunkt als pornofotograf bekannt gewesen sein - was nicht der fall war, und er ist es eigentlich jetzt auch nicht...

lg simon
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flüstertüte
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hier kommt es auf die vertragliche Abrede der Parteien an. sprich, auf die konkrete Nutzungsrechtseinräumung sowie auf das eventuell betroffene Persönlichkeitsrecht der Abgebildeten.

Wenn die Aufnahmen dergestalt waren, dass es sich um Großaufnahmen bestimmter primärer Geschlechtsmerkmale und Körperteile handelte, Abbildungen mehrerer erwachsener unbekleideter Personen in bestimmten Posen und Interaktionen handelte, dürfte auch eine Verwendung auf einschlägigen Seiten erlaubt sein.

Wenn es lediglich "normale" Aktaufnahmen mit evtl. künstlerischem Anspruch waren, könnte die Nutzung in der einschlägigen Branche unter Umständen nicht erlaubt sein.

Eine Frage des Einzelfalls.
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Simon Gabauer
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Anmeldungsdatum: 03.01.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 20:10    Titel: normale Aufnahmen Antworten mit Zitat

Das ist genau der Punkt - wenn man diese Fotos sieht, würden diese Bilder nie mit solchen einschlägigen Seiten assoziiert - es sind ja eigentlich GANZ normale Fotos - nicht einmal Aktfotos! Daher ist es nun doppelt so schlimm wenn diese Fotos nun in solchen Kreisen kursieren, denn wenn von vorhinein Bilder in bestimmten Posen und Interaktionen aufgenommen worden wären, wäre ja vielleicht, und nicht einmal in dieser Situation, ein uneingeschränktes Nutzungsrecht die Befugnis die Bilder auf diese Art von DVDs zu veröffentlichen!

lg Simon
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flüstertüte
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Anmeldungsdatum: 19.10.2006
Beiträge: 807
Wohnort: Stuttgart

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Ja wenn das im fiktiven Fall wirklich so wäre, würde ich mit fliegenden Unterröcken zu einem guten spezialisierten Anwalt im Urheberrecht / Persönlichkeitsrecht gehen, eine Abmahnung mit Vertragsstrafeversprechen und Auskunftsversprechen raushauen lassen und mir überlegen was es da an Schadensersatz geben könnte,

evtl. vorher zur Schadensbegrenzung das Einstampfen der DVD's besorgen. Entfernen auf Webseiten usw. usw. nicht zu vergessen - ( Vertriebsfirma belangen usw)
( Am besten gleich beide abmahnen, danach bei Nichtunterwerfung unmittelbar Unterlassungsverfügung beantragen, denn in der Verzögerung liegt die Gefahr des weiteren Vertriebs und damit eine weitere möglicherweise schwere Beeinträchtigung)

Das könnte den Fotografen und die Vertriebsfirma ( die beim Fotografen Regreß nehmen wird) teuer zu stehen kommen. War er jung und brauchte das Geld? Lachen

Aber erst einmal einen Anwalt die Bilder und den Vertrag begutachten lassen Winken
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