Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Kreditanerkennung vom Finanzamt
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Kreditanerkennung vom Finanzamt

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
uwe.leipzig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 4
Wohnort: leipzig

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 21:59    Titel: Kreditanerkennung vom Finanzamt Antworten mit Zitat

Hallo
Ich hoffe es kann mir jemand weiter helfen.
Person A und Person B leben in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.Sie haben ein gemeinsames Grundstück mit Haus. Für den Einbau einer Heizung nimmt Person A einen Kredit allein auf seinen Namen auf weil Person B einen negativen Schufaeintrag hat. Person A und Person B trennen sich. Sie einigen sich das Person A das Haus behält, alle Schulden jetzt allein trägt und Person B ihr investiertes Geld für die Sanierung (inklusive hälftigen Anteil der bereits getilgten Kreditsumme) ausgezahlt bekommt.
Institution X kommt jetzt und sagt er möchte Schenkungssteuer haben für die Differenz zwischen Wert der Grundstück/Immobilie und dem Betrag den Person B bekommt. Schenkungssteuer errechnet sich aus (errechnetem) Wert der Grundstück/Immobilie minus noch bestehenden Verbindlichkeiten von beiden Personen. Institution X erkennt aber nicht den Kredit von Person A als abzugsfähige Verbindlichkeit an weil er alleinig auf den Namen von Person A läuft. Reicht ein nicht Notarielles Schriftstück in dem Person B erklärt das die Kreditaufnahme damals in deren Sinn war, das Institution X den Kredit als damalige gemeinsame Verbindlichkeit an sieht?
Danke im voraus für Antworten.
Uwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
derblacky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 1243
Wohnort: Sachsen

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Uwe,

für den Kauf / Einbau der Heizung gibt es doch sicherlich eine Rechnung, woraus hervorgeht, wo die Heizung eingebaut wurde. Desweiteren gibt es sicher einen Kreditvertrag, wo als Kreditverwendung der Heizungskauf drinsteht. Wenn beides in zeitlichem (und evtl. sogar von der betraglichen Seite her in) Zusammenhang stehen, sollten die beiden Schriftstücke als Nachweis ausreichend sein.

Tschau
Majo
(und schöne Grüße aus Machern)
_________________
Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren (B. Brecht)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uwe.leipzig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 4
Wohnort: leipzig

BeitragVerfasst am: 04.01.07, 22:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Majo für Deine Antwort

Laut telefonischer Auskunft von Institution X ist nur ausschlaggebend wer im Kreditvertrag steht, ist egal ob Zweckgebunden und ist auch egal das Person B ihren getilgten Anteil des Kredites von Person A zurück bekommt.
Deswegen fragte ich ob Institution X einen nicht notarielles Schriftstück anerkennt in dem Person B bescheinigt das der Kredit damals mit für sie und in ihrem Sinn war und sie nur wegen negativer Schufa nicht mit drin steht.

viele Grüße aus LPZ - Paunsdorf
Uwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 09:00    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

imho hat der Kredit mit einer Steuerpflicht nichts zu tun. Der Kredit ist etwas zwischen A und der Bank.

Steuerlich sollte ein anderer Sachverhalt relevant sein. Durch die (nachzuweisende) Verwendung des Geldes in dem gemeinsamen Haus sollte eine Schenkung (der Hälfte) der Kosten von A an B erfolgt sein.

Ich denke, der Beitrag ist besser im Steuerrecht aufgehoben. Auf Wunsch verschiebe ich gerne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
pOtH
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 13:53    Titel: Antworten mit Zitat

A erhält haus u. B als ausgleich geld warum wird dann schenkungssteuer fällig?
_________________
LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
uwe.leipzig
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 04.01.2007
Beiträge: 4
Wohnort: leipzig

BeitragVerfasst am: 05.01.07, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

hallo
Ich hab den Beitrag hier herein gesetzt weil mein Anliegen nicht die Steuerplicht ist sonder ob jemand Erfahrung hat und was die Vorraussetzungen sind damit ein "privater Vertrag" zwischen Person A und B anerkannt wird.

Die Zahlung die Person B von A erhält ist geringer als der von Institution X errechnete Wert. Errechneter Wert abzüglich Geld was B bekommt abzüglich noch bestehende Verbindlichkeiten - alles was dann an positiven Betrag bleibt ist eine Schenkung und Steuerpflichtig
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Bank- u. Bürgschaftsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.