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Verfasst am: 05.01.07, 21:06 Titel: Freiberuflich oder Gewerbe?
A ist Hauptberuflich als Angestellter in einem
Sozialversicherungspflichtigen Beruf tätig, möchte aber als Nebenberuf
seinem Hobby nachgehen. A möchte sich Nebenberuflich als Freiberuflicher Fotojournalist und Fotograf selbstständig machen, da er keine großen Einnahmen erwartet.
Es wird Monate geben in denen A ca. 250 Euro einnimmt und es wird
auch Monate geben in denen A nur ca. 20 Euro oder gar nichts
einnimmt.
Die von A gemachten Bilder sollen über Bildagenturen verkauft
werden. Er möchte aber auch als Fotograf für Familienfeiern,
Portraitfotografie usw. tätig werden.
Von vielen hörte A, das nur der Fotojournalist als Freier Beruf gilt und der Fotograf als Handwerk gilt. Das kann A so nicht glauben, da es hunderte von Freiberuflichen Fotografen gibt, die alle diesen Beruf nicht gelernt haben. Als Fotojournalist dürfte A dann ja keine Auftragsarbeiten für Privatleute z.B. Hochzeiten, Portraits usw. machen.
A hofft ihr könnt ihm helfen, denn er ist mittlerweile unsicher über die Rechtliche Lage.
1.
Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit.2Zu der freiberuflichen Tätigkeit gehören die selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeit, die selbständige Berufstätigkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Patentanwälte, Vermessungsingenieure, Ingenieure, Architekten, Handelschemiker, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigten Buchprüfer, Steuerbevollmächtigten, Heilpraktiker, Dentisten, Krankengymnasten, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, Lotsen und ähnlicher Berufe.3Ein Angehöriger eines freien Berufs im Sinne der Sätze 1 und 2 ist auch dann freiberuflich tätig, wenn er sich der Mithilfe fachlich vorgebildeter Arbeitskräfte bedient; Voraussetzung ist, dass er auf Grund eigener Fachkenntnisse leitend und eigenverantwortlich tätig wird.4Eine Vertretung im Fall vorübergehender Verhinderung steht der Annahme einer leitenden und eigenverantwortlichen Tätigkeit nicht entgegen;
.....
Danach wird man den Fotojournalisten wohl unter Bildberichterstatter subsumieren können.
Ansonsten denke ich, dass Fotograf ein kreativer Beruf ist und daher auch künstlerische Tätigkeit sein kann, was ebenfalls eine freiberufliche Tätigkeit wäre.
Die Abgrenzung zwischen künstlerischer Tätigkeit und Handwerkskunst / Handwerk ist fließend, so dass man die Frage sicherlich im Einzelfall beurteilen muss. _________________ Bernd Steinbach
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