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Verfasst am: 06.01.07, 13:17 Titel: Als gewerblicher Händler privat verkaufen
Hallo,
A ist als gewerblicher Verkäufer bei Internetauktionshaus [Name geändert] angemeldet. A will nun privat einige gebrauchte Sachen bei Internetauktionshaus [Name geändert] verkaufen (Motorrad, Ersatzteile,...). Muss A dennoch die vorgeschriebene Wiederrufsfrist und eine Gewährleistung dann in Internetauktionshaus [Name geändert] geben?
Wurde es beruflich und privat genutzt, kommt es auf den Umfang der jeweiligen Nutzung an.
Wenn nur privat nein, auch der gewerbliche ist im Privatleben Verbraucher, und kann entsprechend Einschränkungen bei der Gewährleistung vornehmen. _________________ Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
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