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Kann auf Betreuung gehofft werden?

 
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Maggie1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 10:02    Titel: Kann auf Betreuung gehofft werden? Antworten mit Zitat

Hallo,

es geht um A. A ist seit mehr als 15 Jahren alkoholkrank und lebt nun seit August 2006 getrennt in einer eigenen Wohnung. Im Dezember 2006 hat A seine geringfügige Beschäfitigung aufgrund von Verspätung & Alkoholeinfluss verloren. Jegliche Hilfe welche man A anbot lehnt A seit Jahren ab und will sich einfach nicht helfen lassen. A hätte sich nun längst schon beim Arbeitsamt arbeitlos melden müssen, bekommt dies jedoch nicht geschafft. Aus welchen Gründen auch immer. Letztes Jahr im November war A aufgrund eines Sturzes krank, bis in den Dezember hinein und hat es auch versäum sich neue Krankmeldungen zu besorgen bzw. die Krankenkasse zu informieren. Wie man sieht bekommt A all solche Dinge nicht mehr geregelt. Mit dem Geld kommt A auch nicht zurecht und hat begonnen über die Verhältnisse hinauszuleben. Das Geld wird nun eingeteilt, damit Ernährung, Miete und sonstige laufende Kosten auch weiterhin gedeckt werden.

Kann B (die Tochter von A) beim Amtsgericht eine Betreung beantragen? Wenn ja wie wären die Aussichten bzw. welche Kriterien müssen dafür erfüllt sein um auf eine solche Hilfe zurück kommen zu dürfen?

LG
Maggie
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Michelle2512
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Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 765
Wohnort: bei Berlin

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 10:23    Titel: Antworten mit Zitat

B kann durchaus eine Betreuung für A beim zuständigen Amtsgericht anregen. B sollte dabei gleich angeben, ob sie selbst (also B) die Betreuung übernehmen möchte, ob A jemanden kennt, der dies übernehmen würde oder ob die Auswahl des Betreuers in das Ermessen des Gerichts gestellt wird.
Dann wird durch das Gericht ein Gutachten eingeholt, entweder durch einen zu bestellenden Sachverständigen oder durch das Gesundheitsamt.
Ferner wird die Betreuungsbehörde beim Bezirksamt bzw. Landkreis um einen Betreuervorschlag gebeten.
A wird schließlich auch noch durch den Richter persönlich angehört.
Danach entscheidet der Richter, ob eine Betreuung angeordnet wird.
Je nach Eilbedürftigkeit (z. B. drohender Wohnungsverlust) sollte B dies in dem Schreiben ans Amtsgericht mit angeben, damit u. U. die Sache beschleunigt werden kann.
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Maggie1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Michelle2512,

vielen herzlichen Dank für die schnelle Antwort.

B kann & möchte die Betreung für die Mutter nicht übernehmen, weil es keinerlei Erfolg hätte da A nicht auf B hört. B wird eine Betreuung auch ganz sicher ablehnen, weil B keinerlei Einsicht über ihr Selbstverschulden zeigt. A möchte einen Wohnungsverlust o.a. mit einer Betreuung verhindern.

Wie sieht es also aus, wenn B eine Betreuung ablehnt?


LG
Maggie
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr wahrscheinlich wird keine Betreuung eingerichtet. Voraussetzung für eine Betreuung ist nämlich eine seelische oder geistige Behinderung/Krankheit. Alkoholismus stellt grds. keine solche dar, sondern erst dann, wenn es bereits zu einer hirnorganischen Schädigung gekommen ist. Außerdem ist eine rechtliche Betreuung gegen den Willen eines Alkoholikers kaum durchführbar, weshalb die Amtsgericht in derartigen Fällen nur ganz selten eine Betreuung einrichten.

Das gerichtliche Verfahren hat Michelle richtig dargestellt.

Falls es tatsächlich zu einer rechtlichen Betreuung kommt, sollte auf jeden Fall ein vom Gericht zu bestimmender Berufsbetreuer bestellt werden. Solche Fälle sind für Familienangehörige ungeeignet.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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CruNCC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 06.01.07, 20:21    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es mal wieder die Ausnahme Baden-Württemberg! Hier würde u.U. durchaus eine Betreuung eingerichtet werden. Zuständig in BW ist das zuständige Notariat am Wohnort des zu Betreuenden.
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Maggie1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten. B wird auf jeden Fall versuchen für A eine Betreuung zu bekommen.

@Vormundschaftsrichter: Was ist Alkoholismus, wenn es grds. keine Krankheit ist? Für mich ist Alkoholismus eine psychische Erkrankung, welche auch den Körper dahinrafft. Ist für mich irgendwo nicht zu verstehen, denn diese Menschen trinken ja nicht weil es ihnen noch Spaß macht!


LG
Maggie
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 09:42    Titel: Antworten mit Zitat

hast Du darüber mal mit dem Hausartz gesprochen Frage
Probiers mal, da kann Hilfe kommen.

Gruß roni
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Maggie1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
hast Du darüber mal mit dem Hausartz gesprochen Frage
Probiers mal, da kann Hilfe kommen.

Hallo Roni,

welchen Hausarzt meinst du? Den von A?

LG
Maggie
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

Ich mein den Hausarzt von A.
Dem Artz muss doch da schon was aufgefallen sein. Mit dem mal reden. Der gibt Tipps wie Du vorgehen kannst. Der macht sowas nicht zum ersten mal.

Gruß roni
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Maggie1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 10:01    Titel: Antworten mit Zitat

Roni hat folgendes geschrieben::
Ich mein den Hausarzt von A.
Dem Artz muss doch da schon was aufgefallen sein. Mit dem mal reden. Der gibt Tipps wie Du vorgehen kannst. Der macht sowas nicht zum ersten mal.

Ja Roni, das habe ich schon mal versucht, jedoch ahnte der Hausarzt von A das ich mit ihm darüber reden wollte und hat mich über seine Sprechstundenhilfe abgewimmelt. Der Hausarzt von A ist mir nicht geheuer, denn er verschreibt A Tabletten die teilweise nur unter Aufsicht bei Suchtkranken angewendet werden sollen, zudem Medikamente die abhängig machen. Das wird der Grund sein, weshalb er sich nicht auf ein Gespräch mit mir einlässt. Was soll ich da noch machen?

LG
Maggie
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Roni
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 4287

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Wende Dich an Selbshilfegruppen Blaues Kreuz oder AA ), die können Dir auch Tipps geben. Schreib mal Dein Problem mit A hier ins Medizinforum, Brennpunkt Alkohl. Da kannst Du nachfragen und nachlesen.

Gruß roni
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Maggie1979
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.11.2006
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Roni, das werde ich machen.

LG
Maggie
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AndreasHL
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 446
Wohnort: Lübeck

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 11:24    Titel: ohne Antworten mit Zitat

Hallo,

manchmal ist es dieses "es kommt darauf an", was einem das Leben schwer macht. So auch hier. Eskommt nämlich darauf an, ob Herr A überhaupt eine Betreuung wünscht. Und wie der Richter, der darüber entscheidet, das sieht.

Wenn A keine Betreuung wünscht, dann ist eigentlich nichts zu machen. Es gibt allerdings Richter, die trotzdem eine solche Betreuung, mitunter befristet, anordnen. Ich denke, hier kamm man nur auf einen guten Ausgang hoffen.

Der Hausarzt wäre mir auch nicht geheuer, aber rechtlich ist da jetzt wenig zu machen, evtl. mit der Ärztekammer drohen.

Gruss

Andreas
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Lichtaus
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.08.2005
Beiträge: 261
Wohnort: Thüringen

BeitragVerfasst am: 07.01.07, 20:44    Titel: Re: ohne Antworten mit Zitat

AndreasHL hat folgendes geschrieben::
Wenn A keine Betreuung wünscht, dann ist eigentlich nichts zu machen. Es gibt allerdings Richter, die trotzdem eine solche Betreuung, mitunter befristet, anordnen. Ich denke, hier kamm man nur auf einen guten Ausgang hoffen.

Der Hausarzt wäre mir auch nicht geheuer, aber rechtlich ist da jetzt wenig zu machen, evtl. mit der Ärztekammer drohen.


§ 1896 BGB 1a:


(1a) Gegen den freien Willen des Volljährigen darf ein Betreuer nicht bestellt werden.

Bei Nein ist maximal die Frage zu klären, ob es sich wirklich um den freien Willen handelt. Das sollte aber ein Gutachter belegen und sollte nicht von Richter zu Richter verschieden sein.

Zu 2: Was ist gegen den Hausarzt einzuwenden - der hat natürlich seine Schweigepflicht.

Aus meiner Sicht: Es kann probiert werden eine Betreuung anzuregen, dazu ist michelles Vorgehensweise sehr gut dargestellt.
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 09:07    Titel: Antworten mit Zitat

Maggie1979 hat folgendes geschrieben::
@Vormundschaftsrichter: Was ist Alkoholismus, wenn es grds. keine Krankheit ist?

Das habe ich nicht gesagt, sondern nur, dass bloßer Alkoholismus von der Rechtsprechung nicht als Behinderung/Krankheit im Sinne des § 1896 BGB anerkannt ist.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


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