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Personen A und B haben eine GbR gegründet. Anteile sind A=99% und B=1%.
Haften aber beide nach Aussen zu jeweils 100% - doofe Idee.
Man muss die Gesellschaft auflösen und eine neue Firma gründen.
Klaus _________________ Alle Antworten beziehen sich auf einen fiktiven Fall.
Auch wenn das anders klingen sollte. Das ist keine Rechtberatung - davon hätte ich keine Ahnung.
zuerst muss die GbR aufgelöst werden. Dies geschieht durch Auseinandersetzung der GbR gem. §§ 730 - 735 BGB. Nach der Auseinandersetzung kann A das Geschäft als Einzelunternehmer aufnehmen und B sich entsprechend still beteiligen.
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