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Haftpflichtversicherung zusätzlich zur bereits vorhandenen?

 
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Erika Hilde
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 13

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 10:29    Titel: Haftpflichtversicherung zusätzlich zur bereits vorhandenen? Antworten mit Zitat

Frage
Hallo,

Ich habe eine Haftpflichtversicherung und war bis jetzt sicher, dass mein kleines
vermietetes Einfamilienhaus darin eingeschlossen ist.
Nun warf eine Bekannte plötzlich die Frage auf, ob man dafür nicht eine zusätzliche
Haftpflichtversicherung abschließen müsse.

Frage: Wie verhält es sich?

Viele Grüße,
Erika
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Holzschuher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 10:30    Titel: Antworten mit Zitat

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Bitte helfen Sie unserem Forum, in dem Sie Ihren Beitrag so umformulieren (in Ihrem Beitrag rechts den Button "edit" anklicken), dass daraus eine allgemeine Fragestellung zur Rechtslage entsteht.

Achten Sie bitte auf diesen Grundsatz bei jedem weiteren Posting.

Die Antworter bitten wir darum, auch auf individuelle konkrete Fragestellungen nur mit relevanten Transparenzinformationen (Gesetze, Verordnungen, Urteile, Leitsätze, Informationsquellen, Links usw. ) zu antworten. Diese Informationen dienen der Förderung der Rechtskunde bzw. dem allg. Rechtsverständnis.

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Derec
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.07.2006
Beiträge: 57

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 10:49    Titel: Antworten mit Zitat

Das kommt drauf an, was in den Bedingungen steht.

Grundsätzlich ist in der PHV das Vermietungsrisiko ausgeschlossen.
Daher wäre bei Vermietung eine Haus,- und Grundbesitzer Haftpflicht notwendig.

Es sei denn, es wurde ein Vertrag abgeschlossen der dies explizit einschließt.

Derec
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Richtig.


Kenne es jedoch so, dass in der Regel ein Einfamilienhaus, oder bis zu 3 Eigentumswohnungen über die PHV mitversichert sind...

...jedoch ist das halt Bedingungssache, in den AHB steht es jedenfalls nicht drin...
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Kenne es jedoch so, dass in der Regel ein Einfamilienhaus, oder bis zu 3 Eigentumswohnungen über die PHV mitversichert sind...
.


ich kenn das etwas anders....

Die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht des selbstbewohnten EFH ist in der PHV gewöhnlch mit drin, ebenso die Haftpflicht aus der Vermietung von bis zu drei Räumen (nicht kompletten vermieteten Wohnungen).

Allerdings gibt es mittlerweile Exklusiv-, Super- oder Premiumtarife (oder wie sie alle heißen mögen), da ist - gegen entsprechenden Beitrag - auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eines vermieteten EFH oder einer vermieteten Wohnung mit drin.
_________________
Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

Mogli hat folgendes geschrieben::
Dookie82 hat folgendes geschrieben::

Kenne es jedoch so, dass in der Regel ein Einfamilienhaus, oder bis zu 3 Eigentumswohnungen über die PHV mitversichert sind...
.


ich kenn das etwas anders....



Sind eben die Bedingungen mit denen ich damals in der Schule gelernt habe.
Ist ja ein Mix aus vielen Versicherungen gewesen... Winken

Darauf hingewiesen hab ich ja:
Zitat:
...jedoch ist das halt Bedingungssache, in den AHB steht es jedenfalls nicht drin...


Zitat:
auch die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht eines vermieteten EFH oder einer vermieteten Wohnung mit drin.

Bei uns waren es laut BBR eben 3 komplette Wohnungen...


Grüßle Dookie!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

kurz gesagt:

bedingungen (hier im speziellen die BBR - Besondere Bedingungen und Risikobeschreibungen) lesen und/oder den versicherer fragen.

Smilie
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