Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Widerruf wird nicht angenommen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Widerruf wird nicht angenommen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
nommag
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 10:57    Titel: Widerruf wird nicht angenommen Antworten mit Zitat

Einen wunderschönen guten Morgen wünsche ich.

Und zwar habe ich da mal folgende Frage: Person A hat bei Handyvertreiber B einen Vertrag mit Netzbetreiber C abgeschlossen.
Nun erhält Person A das Handy mit Simkarte und allen anderen nötigen Unterlagen. Da Person A sich das ganze nun doch anders überlegt hat schickt sie sofort einen Widerruf an Netzbetreiber C (von dem das Paket und alle unterlagen kamen) mit der Bitte ihr eine Adresse zukommen zu lassen wo sie das Paket mit dem Handy etc hinschicken kann.
Stattdessen kam nach Ablauf der Widerrufsfrist ein Schreiben, in dem stand dass man die Kündigung gern zum 01.12.08 entgegennimmt. Ein Widerruf sei nicht möglich, da die Simkarte bereits freigeschalten ist.
Nun ging Person A zum Handyvertreiber B der den Vertrag ja vermittelt hat. Dieser meinte nun der Widerruf hätte an ihn gerichtet werden müssen. Person A konnte nun theoretisch nichts mehr machen, da die Widerrufsfrist ja durch das Verschulden von Netzbetreiber C abgelaufen ist. Handyvertreiber B meinte zwar Person A soll das Handypaket zurückgeschickt werden soll (Annahme im Nachhinein verweigern) aber das brachte auch nichts. Netzbetreiber C schrieb nun noch einmal dass der Vertrag zu erfüllen ist.

Was kann Person A machen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Ein grundsätzliches Widerrufsrecht gibt es unter bestimmten Voraussetzungen im Fernabsatz.
Das hier
Zitat:
Nun ging Person A zum Handyvertreiber B der den Vertrag ja vermittelt hat. Dieser meinte nun der Widerruf hätte an ihn gerichtet werden müssen.

?
Nur weil die Ware per Versand kam, liegt nicht zwingend ein solcher Vertrag vor.
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nommag
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 11:41    Titel: Antworten mit Zitat

Der Vertrag wurde telefonisch geschlossen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Mahnman
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.03.2006
Beiträge: 1537

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Auch daraus resultiert noch nicht gezwungenermaßen ein Widerrufsrecht.
_________________
Ceterum censeo Carthaginem esse delendam.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nommag
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 13:02    Titel: Antworten mit Zitat

Mahnman hat folgendes geschrieben::
Auch daraus resultiert noch nicht gezwungenermaßen ein Widerrufsrecht.


In welchen Fällen hat man das denn?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Smiler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.03.2005
Beiträge: 5641
Wohnort: 49°28'54.64"N 7°48'26.90"E

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 13:38    Titel: Antworten mit Zitat

nommag hat folgendes geschrieben::
Mahnman hat folgendes geschrieben::
Auch daraus resultiert noch nicht gezwungenermaßen ein Widerrufsrecht.


In welchen Fällen hat man das denn?

§ 312b ff. BGB klick
_________________
Beiträge erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit,
zu Risiken und Nebenwirkungen befragen sie den Anwalt ihres Vertrauens.
Und falls wir uns nicht mehr sehen, guten Tag, guten Abend und gute Nacht!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nommag
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 44

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 10:11    Titel: Antworten mit Zitat

Im Schreiben von Netzbetreiber C steht eindeutig, wenn auch im Kleingedruckten, dass ein Widerruf möglich ist.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Vollstrecker
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 421
Wohnort: Düsseldorf

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Smiler hat schon darauf hingewiesen, dass der Vertrag dem Fernabsatzgesetz unterliegt.
Dieses räumt dem Verbraucher im vorliegenden Fall ein Widerrufsrecht ein. An dieses Widerrufsrecht sind Fristen geknüpft: 14 Tage nach Überlassung einer schriftlichen Widerrufsbelehrung, längstens jedoch 6 Monate nach Vertragsabschluss.
Der Verbraucher muss zunächst prüfen, ob diese Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Im vorliegenden Falle ist dies offenbar geschehen; jedenfalls lese ich es bei nommag zwischen den Zeilen. Wäre sie nicht erfolgt, so hätte die Frist nicht begonnen.
So weit, so gut.

ABER:

Bei Mobilfunkverträgen ist es üblich, im Vertrag zu vereinbaren, dass die Freischaltung der Simkarte s o f o r t erfolgen solle.

Damit greift nun aber § 312d (3) Satz 2 BGB bei Vertragsabschluss:

Zitat:
§ 312d
Widerrufs- und Rückgaberecht bei Fernabsatzverträgen

(1) Dem Verbraucher steht bei einem Fernabsatzvertrag ein Widerrufsrecht nach § 355 zu. Anstelle des Widerrufsrechts kann dem Verbraucher bei Verträgen über die Lieferung von Waren ein Rückgaberecht nach § 356 eingeräumt werden.

(2) Die Widerrufsfrist beginnt abweichend von § 355 Abs. 2 Satz 1 nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2, bei der Lieferung von Waren nicht vor dem Tage ihres Eingangs beim Empfänger, bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Tage des Eingangs der ersten Teillieferung und bei Dienstleistungen nicht vor dem Tage des Vertragsschlusses.

(3) Das Widerrufsrecht erlischt bei einer Dienstleistung auch in folgenden Fällen:

1. bei einer Finanzdienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat,
2. bei einer sonstigen Dienstleistung, wenn der Unternehmer mit der Ausführung der Dienstleistung mit ausdrücklicher Zustimmung des Verbrauchers vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder der Verbraucher diese selbst veranlasst hat.


Wir haben hier den Fall, dass bei dieser Vertragsart zwar ein Widerrufsrecht besteht, es aber (auf Wunsch des Verbrauchers) sofort erlischt. Der Verbraucher hat gleichsam auf sein Widerrufsrecht verzichtet!

Ergebnis:
Netzbetreiber C beharrt zurecht auf der Erfüllung des Vertrages.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Verbraucherrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.