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Bernd1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 08.01.07, 17:39 Titel: Generalvollmacht und Patientenverfügung |
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Hallo,
müssen Ehepaare jeweils eine Generalvollmacht und Patientenverfügung aufstellen?
Danke und Gruß
Bernd1  |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 08.01.07, 17:56 Titel: Re: Generalvollmacht und Patientenverfügung |
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Bernd1 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
müssen Ehepaare jeweils eine Generalvollmacht und Patientenverfügung aufstellen?
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Nein! _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 08.01.07, 20:39 Titel: |
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Wenn man eine Person seines Vertrauens hat, sollte die Erstellung einer Generalvollmachtauf jeden Fall in Erwägung gezogen werden. Wenn der Fall eintreten sollte und man z.B. durch Krankheit nicht mehr geschäftsfähig sein sollte, kann der Bevollmächtigte handelnd.
Eine gesetzliche Betreuung kann somit vermieden werden. |
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BtRecht Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 26.10.2006 Beiträge: 314
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Verfasst am: 09.01.07, 09:56 Titel: Re: Generalvollmacht und Patientenverfügung |
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Bernd1 hat folgendes geschrieben:: |
müssen Ehepaare jeweils eine Generalvollmacht und Patientenverfügung aufstellen?
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Sie müssen nicht, aber wenn sie wollen, dass sich der Partner um sie kümmert, sollten sie eine Vorsorgevollmacht ausstellen. |
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Bernd1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 09.01.07, 12:16 Titel: Nachfrage |
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Danke erstmal. Hätte jedoch eine Nachfrage. Wie sieht das im schriftlichen aus. Normalerweise würde die Frau und der Mann (Eheleute) eine Generalvollmacht schreiben und unterschreiben. Wenn nun eine einzige Generalvollmacht gechsrieben wird, werden dann beide Namen eingetragen und von beiden Unterschrieben? Bitte um ein Beispiel, wie der Briefkopf aussehen sollte. Bisher habe ich nur Muster gefunden, wo halt der Ehemann oder die Ehefrau eingetragen wird, aber nicht beide.
Danke
Bernd1 |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.01.07, 13:22 Titel: Re: Nachfrage |
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Bernd1 hat folgendes geschrieben:: | Danke erstmal. Hätte jedoch eine Nachfrage. Wie sieht das im schriftlichen aus. Normalerweise würde die Frau und der Mann (Eheleute) eine Generalvollmacht schreiben und unterschreiben. Wenn nun eine einzige Generalvollmacht gechsrieben wird, werden dann beide Namen eingetragen und von beiden Unterschrieben? Bitte um ein Beispiel, wie der Briefkopf aussehen sollte. Bisher habe ich nur Muster gefunden, wo halt der Ehemann oder die Ehefrau eingetragen wird, aber nicht beide.
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Ich würde zum einen lieber zwei getrennte Vollmachten erstellen.
Zum anderen würde ich nicht auf irgendwelche dubiosen Vollmachtsmuster aus dem internet (siehe z.B. die oben von BtRecht angebotene "Gurke") vertrauen, sondern bei einer so wichtigen Frage mich lieber beraten lassen, und zwar entweder von einem Notar oder - kostenlos - von der Betreuungsstelle (Landkreis oder Gemeinde), _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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CruNCC FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 01.01.2007 Beiträge: 2239 Wohnort: Baden-Württemberg
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Verfasst am: 09.01.07, 14:31 Titel: |
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Dem kann ich nur zustimmen
Ich würde zu einer notariellen Generalvollmacht raten.
Wenn Grundbesitz vorhanden ist und evtl. darüber vefügt werden sollte, muss diese Vollmacht auf jeden Fall notariell sein. |
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Bernd1 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 22.03.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 09.01.07, 14:58 Titel: |
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Ja, die Vollmachten werden notariel beglaubigt. Wollte (weil jemand geschrieben hatte, es ging auch eine Vollmacht) ein Beispiel dafür haben. Also wird jeder von uns eine Vollmacht bzw. Patientenverfügung machen.
Wußte wohl nicht das auch die Gemeinde hilft. Setzt sie auch kostenlos eine Generalvollmacht auf?
Ich habe mir das Buch Muster für Vollmachten von Dieter Epple gekauft und finde die Ausführung gut.
Gruß
Bernd1 |
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