Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wasserschaden - Welche Versicherung haftet??
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wasserschaden - Welche Versicherung haftet??

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
tbc
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 10:26    Titel: Wasserschaden - Welche Versicherung haftet?? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen!!

Folgender Fall hat sich ereignet:

Unser Spülmachinenschlauch (Wohnung in 1. Etage)war durch eine poröse Dichtung ganz minimal undicht, so dass so pro Minute vielleicht 5 Tropfen am Schlauch runterliefen und hinter der Verblendung der Küche auf den Boden tropften.

Dieses wurde von uns erst bemerkt, als sich im Treppenhaus an der Wand ein Wasserflek bildete.
Unsere Küche war (zumindest vor der Verblendung) immer trocken.
Habe die Verblendung dann abgemacht und dann gesehen, was die Tropfen über die Zeit angerichtet haben.
Durch das feucht fröliche Klima unter der Verblendung ist die Wand leicht angeschimmelt und feucht. Der Fleck im Flur ist nur feucht, kein Schimmel o.ä.
Schäden an Möbeln / Küche sind keine entstanden.

Habe jetzt meine Hausrat/Haftpflicht angerufen und die meinten, sie wären für eine Regulierung nicht zuständig, dies würde die Gebäudeversicherung des Vermieters regulieren, die wir ja mit den Nebenkosten zahlen.

Ist dies richtig so??

Also Vermieter informieren und das über seine Wohngebäudeversicherung regulieren lassen??

Dachte immer, für so was käme meine Haftpflicht auf...

Wäre über jeden Tipp dankbar...

Grüße,
Chris Garbe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dookie82
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2223
Wohnort: Nebenan

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

Die Haftpflicht springt nur bei Verschulden ein.

Das übernimmt die Gebäudeversicherung Pfeil bestimmungswirdriger Wasseraustritt!

Sollte die Versicherung der Meinung sein, dass ein Verschulden vorliegt, so sollte man die entsprechenden Schreiben
einfach bei der eigenen Haftpflichtversicherung einreichen...
_________________
Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!

"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein

Schokolade ist gut gegen Zähne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Duisburger
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 09.01.07, 19:57    Titel: Antworten mit Zitat

bitte abstrakte Sachverhalte schildern Mit den Augen rollen
_________________
MfG,
Duisburger

Bitte immer die Foren-Regeln beachten. Im Zweifel hier einmal klicken zum nachlesen Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.