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vorher nicht erklärte Kapitalzinsen

 
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Nataza
Gast





BeitragVerfasst am: 21.12.04, 11:04    Titel: vorher nicht erklärte Kapitalzinsen Antworten mit Zitat

Guten Tag,

A hat in den letzten Jahren (1996-2003) bei der ESt-Erklärung nicht die ganze Zins-Erträge angegeben, da die Steuerbescheinigungen sehr spät von der Bank nachgereicht wurden.
Aber bei allen nicht angegeben Zinsen wurde schon Zinsabschlag und SoliZu abgeführt.

Soll er das bei Finanzamt in Rahmen Steueramnestie erklären? Er hat es gelesen, dass man Pauschalsteuer für nicht erklärte Einnahmen zahlen soll. Aber was ist dann mit angerechneten Steuern?
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GungS
Gast





BeitragVerfasst am: 21.12.04, 17:30    Titel: Antworten mit Zitat

Pauschal heißt: Pauschal!
Überrascht?

Also prüfen, ob eine Selbstanzeige vielleicht günstiger ist, als die Strabeg-Steueranmeldung.

GungS
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GastX
Gast





BeitragVerfasst am: 23.12.04, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

Die bereits bezahlte Zinsabschlagssteuer und Soli kannst Du nicht anrechnen.

Bruttozinsertrag - davon dann 60% und von dieser sogenannten Bemessungsgrenze wiederum 25 % bei Annahme der Amnestie zu zahlen. Ab 1.1. - 31.3.2005 dann 35 %.

es gab hierzu bereits mehrere Merkblätter vom BFM.
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ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 23.12.04, 12:11    Titel: Antworten mit Zitat

zum Beispiel:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage26660/Fragen-und-Antworten-zum-Strafbefreiungserklaerungsgesetz.pdf
oder
http://www.bundesfinanzministerium.de/dokumente/ix-..25647/Artikel.htm
Winken
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