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Unfallversicherung -Hochstufung

 
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colavogel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 00:05    Titel: Unfallversicherung -Hochstufung Antworten mit Zitat

Person A bisher unfallfrei (Beitragssatz bei 40%) hat einen Blechschaden verursacht. Ausser einem Bescheid über die weitere Zahlungsmodalitäten fürs kommende Jahr (Hochstufung auf 55%) und Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse kein weiterer Hinweis der Versicherung, wie hoch der Schaden war. Auch Unfallgegner wurde dies nicht mitgeteilt. BEsteht da nicht ein Anspruch darauf, dies zu erfahren?
Ausserdem bekam Person A von Person B einen Hinweis, dass man 1 Schaden ,,frei" hätte, wenn man noch nie einen Unfall hatte. Das heisst nicht hochgestuft wird. Ist dies von Versicherung zu Versicherung verschieden?

DANKE

LG Colavogel
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 00:07    Titel: Re: Unfallversicherung -Hochstufung Antworten mit Zitat

colavogel hat folgendes geschrieben::
Person A bisher unfallfrei (Beitragssatz bei 40%) hat einen Blechschaden verursacht. Ausser einem Bescheid über die weitere Zahlungsmodalitäten fürs kommende Jahr (Hochstufung auf 55%) und Erhöhung der Schadensfreiheitsklasse kein weiterer Hinweis der Versicherung, wie hoch der Schaden war. Auch Unfallgegner wurde dies nicht mitgeteilt.

Hä? Der Unfallgegner wird doch wohl wissen, welche Schäden er geltend gemacht und erstattet bekommen hat?

colavogel hat folgendes geschrieben::
Ausserdem bekam Person A von Person B einen Hinweis, dass man 1 Schaden ,,frei" hätte, wenn man noch nie einen Unfall hatte. Das heisst nicht hochgestuft wird. Ist dies von Versicherung zu Versicherung verschieden?

Das ist von Versicherung zu Versicherung verschieden und steht in den Versicherungsbedingungen (Anlage zu der Police).
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colavogel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 09.01.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Der Versicherungsgegner eine ältere Person, weiss es leider nicht und hat die Sache komplett seinem Autohaus übergeben, die das direkt mit der Versicherung von A abgewickelt haben.
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Mogli
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 08:46    Titel: Antworten mit Zitat

Das mag bei einzelnnen Versicherern unterschiedlich sein, aber es müsste sich in den Tarifbestimmungen zur Kraftfahrtversicherung (nicht in den AKB) eine Formulierung ungefähr folgenden Wortlautes finden:

Sind die Entschädigungsleistungen geringer als 1.000 Euro, ist das Versicherungsunternehmen verpflihctet, den VN über den Abschluss der Regulierung und die Höhe des Erstattungsbetrages zu unterrichten nd ihn auf die Berechtigung zur Erstattung hinzuweisen. (bei mir TB Nr. 14, Abs. 5)

Ich sehe hier also zwei möglichkeiten:

entweder der Schaden war höher als 1.000 Euro, oder er ist noch nicht komplett geschlossen.

Man kann beim Versicherer anrufen und mal nachfragen, wie weit die Sache denn ist.
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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