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Widerruf durch Email in den AGBs ausschließen?

 
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duke1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 07:11    Titel: Widerruf durch Email in den AGBs ausschließen? Antworten mit Zitat

Hallo, darf ein gewerblicher Verkäufer in seinen AGBs bestimmen in welcher Form der Widerruf an ihn zu richten ist.
In diesem Fall hat ein Dienstleister ein Widerruf per Email ausgeschlossen.
Darf er das?

MfG
Markus Fensch
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 10:40    Titel: Antworten mit Zitat

Möglicherweise könnte dies ein abmahnbares Verhalten sein.

Faktisch ist das aber irrelevant, da man den Zugang eines Widerrufes per Email sowieso im Streitfall nicht beweisen kann.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 13:21    Titel: Antworten mit Zitat

das andere problem an emails ist, daß man diese nicht unterschreiben kann. und viele unternehmen wollen nunmal eine unterschrift des kunden, damit dessen willenerklärung auch tatsächlich gilt.
_________________
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duke1981
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Okay, das klingt plausibel. vielen Dank.
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