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Nutzung fremder Fotos

 
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luigi
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.01.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 17:27    Titel: Nutzung fremder Fotos Antworten mit Zitat

Also in der letzten Zeit bin ich auf eine Fragestellung getroffen die ich mir nicht selber beantworten konnte.
Und zwar geht es um folgendes:

In wie weit ist jemand berechtigt Fotos von Filmschauspielern zu Selbstzwecken zu verwenden und auch öffentlich zu machen?
Ich meine, Schauspieler treten öffentlich auf und jeder kann sich Bilder von ihnen beschaffen, z.B. durch das abfotographieren einer Filmszene auf dem PC, da man den Film als DVD zuhause hat. Damit hätte man das Foto doch eigentlich legal erworben. Nun inwieweit darf man dieses Foto dann auchnoch öffentlich nutzen? Damit meine ich z.B. auf seiner Homepage, auf Werbeplakaten, irgendwelche TV Spots etc. für z.b. Autos, Häuser, Luxusartikel, Veranstaltungen etc.
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cobold64
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.09.2006
Beiträge: 280

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 17:50    Titel: Antworten mit Zitat

Der Film ist als ganzes Werk urheberrechtlich geschützt, es dürfen also keine Teile daraus ohne Genehmigung genutzt werden.
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Gerd aus Berlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.01.2005
Beiträge: 3021
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 08.01.07, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn Stars öffentlich auftreten, kann man sie knipsen und hat dann ein Urheberrecht und ein Verwertungsrecht an seinem Lichtbildwerk, solange man das keinem anderen überlässt.

Andere Knipser haben das auch, und auch die Filmer. Auch wenn sie ihr lichtbildnerisches Werk ins Internet stellen (oder deren Diebe es tun).

Also frage man den Urheber, ob er einem ein Verwertungsrecht überlassen würde an seinem Werk, z.B. für seine gemeine Website (Fanpage oder kulturkritische Website).

Tut der das, dann darf man das, ohne Abmahnungen und Gebührennachforderungen fürchten zu müssen.

Tut der das nicht, muss man halt bibbern. Ob nciht mal doch einer kommt.

Wer sein lichtbildnerisches Werk verbreitet (in Kino, DVD oder Internet), räumt dem Kucker damit noch nicht das Recht dazu ein, dies ebenso zu verbreiten.

Sondern nur dazu, es sich anzukucken, und es sich für den privaten Gebrauch zu kopieren, soweit dazu kein Kopierschutz geknackt wird.

Gruß aus Berlin, Gerd
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Martin R.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 5589

BeitragVerfasst am: 10.01.07, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

Gerd aus Berlin hat folgendes geschrieben::
Wenn Stars öffentlich auftreten, kann man sie knipsen und hat dann ein Urheberrecht und ein Verwertungsrecht an seinem Lichtbildwerk, solange man das keinem anderen überlässt.
Nur um einem Mißverständnis vorzubeugen, mit "solange man das keinem anderen überläßt" ist solange man die Nutzungsrechte nicht ausschließlich (exklusiv) keinem anderen überläßt und die eigene Nutzung ausschließt gemeint, nicht solange man keinem anderen das Foto überläßt.
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