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Verfasst am: 10.01.07, 12:44 Titel: Mehrwertsteuererhöhung-Auswirkung auf Schadensregulierung?
Hallo zusammen,
ich habe da ne Frage zur Schadensregulierung bei einem Hausratschaden, der Mitte 2006 entstanden ist und die Wohnung unbewohnbar wurde.
Wiederinstandsetzung der Wohnung (Gebäudeschaden) dauert bis Februar 2007, Teile des Hausrates werden auch erst in 2007 gekauft (z.B. neues Schlafzimmer, Teppichböden etc).
Muss die Versicherung den neuen, erhöhten Mehrwertsteuersatz bezahlen oder kann sie sich auf den Wiederbeschaffungswert in 2006 berufen und die 3% MwSt-Erhöhung in Abzug bringen?
wenn der versicherungsnehmer die schadenregulierung nicht schuldhaft verschleppt hat, werden die 3% mwst ersetzt.
hat man sich als versicherunsgnehmer allerdings schön gemütlich zeit gelassen, um alles notwendige in die wege zu leiten, hat man keinen anspruch auf die höhere mwst. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Normalerweise gelten die Wiederbeschaffungswerte zum Schadentag - Qualitätsversicherer haben aber vielfach interne Regelungen mit einer Übergangsfrist geschaffen _________________ MfG,
Duisburger
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